HRK-Tagung zur Reform der Juristenausbildung

Gute Lehre ist eine Frage der Haltung

von Denis BasakLesedauer: 3 Minuten
Warum gehen so viele Studenten zum Rep? Wie kann es sein, dass letztlich alles von ein paar Klausuren am Ende des Studiums abhängt? Über diese Fragen diskutierten Mitte der Woche etwa 130 Juristen bei einer Tagung in Bonn auf Einladung der Hochschulrektorenkonferenz und des Stifterverbands für die deutsche Wissenschaft. Dabei waren auch viele und sehr aktive Studenten.

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Die Tagung reiht sich ein in diverse Konferenzen der letzten Jahre zum selben Thema; dennoch ist sie etwas Besonderes: Erstmals wurde der Ars Legendi Fakultätenpreis Rechtswissenschaften für exzellente Hochschullehre verliehen. "Gute Lehre ist eine Frage der Haltung", sagte der Preisträger, Privatdozent Dr. Julian Krüper an der Universität Düsseldorf, in seiner Dankesrede – ein Fazit, das sich von der gesamten Tagung mitnehmen lässt. Vor allem Verbandsvertreter zeigten sich mit der zweistufigen Juraausbildung samt Staatsexamen zufrieden: "Ein Exportschlager." Defizite seien der chronischen Unterfinanzierung der Universitäten zu verdanken. Ideen für Verbesserungen ließen sich nur mit mehr Mitteln oder überobligatorischem Lehreinsatz umsetzen. Aufkommende Kritik von außen wurde abgewehrt, relativiert oder in Zweifel gezogen. Dabei hatten ehemalige Jurastudenten ihren Universitäten in einer umfassenden Befragung im Schnitt schlimme Zeugnisse ausgestellt; und das sowohl im Hinblick auf die Tauglichkeit des Studiums zur Berufsvorbereitung als auch in Bezug auf Betreuung und Beratung der Studenten.

Denkanstöße aus anderen Disziplinen

Es gab aber auch kreativere Stimmen. So wurde vorgeschlagen, ins Zentrum der Lehre nicht mehr den Hochschullehrer als Fachexperte zu stellen, der sein Wissen nur gut präsentieren müsse. Stattdessen müsse sich von der Gestaltung einzelner Veranstaltungsstunden über das Prüfungsdesign bis zur Studiengangsplanung alles am Lernprozess der Studenten ausrichten. Für diesen "Shift from Teaching to Learning" gaben eine Reihe von Vorträgen aus anderen Disziplinen, wie der Hochschuldidaktik, der Ingenieurwissenschaften, der Medizin oder der Lehr-Lern-Forschung, einen Denkanstoß. Deutlich wurde auch die Vielfalt, mit der deutschlandweit schon jetzt Ansätze zur Unterstützung der Studenten auf unterschiedlichsten Wegen ausprobiert werden. Das beginnt mit Angeboten zur besseren Orientierung von Schülern und Betreuungsangeboten für Studienanfänger. Innovative Lehr-Lern-Methoden inklusive eLearning werden ausprobiert. Vor allem aber nehmen immer mehr Universitäten die Examensvorbereitung wieder als eigene Verantwortung wahr und setzen eigene Programme hierzu auf.

Nicht nur das Staatsexamen sollte zählen

Die letzte Gesprächsrunde diskutierte denn auch die Frage, warum Studenten überwiegend für die Examensvorbereitung auf kommerzielle Repetitoren setzten. In der Runde wurde die Diskrepanz sehr deutlich zwischen denen, die am Bestehenden festhalten wollen und den Erfolg von Repetitoren auf Missverständnisse und Mythen über das Staatsexamen zurückführten, und denen, die darin ein Symptom für systemische Defizite erkannten. Verbessert werden muss wohl auf jeden Fall die Kommunikation mit den Studenten über die Anforderungen und Bewertungskriterien der Staatsprüfung. Außerdem gibt es durchaus Ideen für eine Umgestaltung der Pflichtfachprüfung. Christine Jacobi vom Justizprüfungsamt Baden-Württemberg zeigte sich durchaus offen dafür, während des Studiums erzielte Noten in die Staatsexamensnote einfließen zu lassen. Es bleibt der Gesamteindruck: Auch wenn nicht jeder mit jedem überall übereinstimmt, besteht die Bereitschaft, miteinander zu reden und an einer Reform der Juristenausbildung zu arbeiten. Man kann dem Preisträger nur Recht geben: Mit einer entsprechenden Haltung ist auch in den bestehenden Strukturen vieles möglich – langfristig vielleicht sogar deren Änderung. Der Autor Akad. Rat Dr. Denis Basak lehrt an der Universität Frankfurt u.a. Strafrecht, beschäftigt sich aber auch seit Jahren lehrend und forschend mit einer Hochschulfachdidaktik der Rechtswissenschaften.

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