An der Fassade des Oberlandesgerichts München sind Schilder mit den Aufschriften "Bayer. Verfassungsgerichtshof", "Oberlandesgericht München" und "Bayer. Anwaltsgerichtshof" zu sehen.
Ausbildungskapazitäten ausgeschöpft

Mün­chen kann auch nicht mehr alle Refe­ren­dare auf­nehmen

von Pauline Dietrich, LL.M.2025 M09 25, Lesedauer: 3 Minuten

München galt lange als eine der beliebten Großstädte, bei denen man sehr gute Chancen auf einen Platz fürs Referendariat hatte. Das hat sich jetzt geändert. So schlimm wie etwa in Berlin oder Köln ist es aber nicht.

Im Bezirk des Oberlandesgerichts (OLG) München können zum Einstellungstermin 1. Oktober 2025 nicht mehr alle Referendar:innen anfangen, die sich dort beworben haben. Ihnen wurden stattdessen Plätze in den anderen beiden OLG-Bezirken Bayerns, Bamberg und Nürnberg, angeboten. Bisher war der Standort München bekannt dafür, dass dort alle Bewerber:innen auch unterkommen.

Dass sich das nun geändert hat, liegt laut Pressesprecher an der deutlich steigenden Zahl der Bewerbungen in den letzten Jahren. "Für den Einstellungstermin Oktober 2025 gingen beim Oberlandesgericht München 561 Bewerbungen ein", so der Sprecher. Davon sei 37 Bewerber:innen und damit 6,6 Prozent angeboten worden, in einen anderen bayerischen OLG-Bezirk in ihre Referendariat starten zu können. Dabei habe es sich um Personen gehandelt, die keine oder nur eine geringe Wohnzeit im OLG-Bezirk München und auch keine sonstigen engeren Beziehungen zum Bezirk aufwiesen.

Eine Warteliste für München gibt es nun aber nicht. Den Bewerber:innen stünde es frei, den angebotenen Platz im anderen Bezirk anzunehmen oder sich im nächsten Termin, dem 1. April 2026, erneut am OLG München zu bewerben. Das OLG hat die Bewerber:innen auch frühzeitig darüber informiert, dass die Ausbildungskapazitäten ausgeschöpft seien, laut Pressesprecher innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Entsprechend ist es nicht zu der Situation gekommen, dass Bewerber:innen erst eine Zusage für München bekommen haben und dann erst später überraschend erfahren haben, dass sie doch woanders hin müssen.

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Wohnsitz entscheidend

Generell haben in Bayern die Bewerber:innen für ihren Wunschbezirk Vorrang, die dort einen längeren Familienwohnsitz haben oder durch sonstige engere Beziehungen mit dem Ort verbunden sind (§ 46 Abs. 4 Satz 4 der bayerischen JAPO). Das ist nichts Ungewöhnliches, Kriterien wie der Familienstand sind in vielen Bundesländern sowohl bei der Einstellung ins Referendariat als auch später bei der Verteilung von Staatsanwält:innen und Richter:innen an ihre Wunschorte ausschlaggebend.

Bislang fielen vor allem die OLG-Bezirke Köln und Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen sowie das Kammergericht in Berlin mit langen Wartezeiten auf, dort gibt es also richtige Wartelisten. 

Berlin benutzt dafür seit März 2025 sogar ein richtiges Punktesystem, so erhalten Landeskinder und Diplomjurist:innen, die ein "gut" im Ersten Examen aufweisen, zwei Punkte und haben damit die besten Chancen, möglichst weit oben zu stehen. Dennoch beträgt die Wartezeit gerne mal ein bis zu eineinhalb Jahren, bei niedrigeren Punktzahlen und einem Examen aus einem anderen Bundesland auch mal zwei Jahre. 

In NRW werden jeden Monat Referendar:innen eingestellt, also so häufig wie in keinem anderen Bundesland. Das OLG Düsseldorf gibt aktuell eine geschätzte Wartezeit von zwölf Monaten ab Antragstellung an. NRW geht bei der Platzvergabe allein nach dem Datum der Antragstellung, die Examensnoten sind nicht ausschlaggebend.

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