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Warum sich das dritte Examen für Juristen lohnt
Das Steuerrecht gilt gemeinhin als "trocken". Wer sich im Studium nicht damit beschäftigen will, muss das auch nicht. Es ist in keinem Bundesland Pflichtfachstoff, sondern wird allenfalls als Schwerpunktbereich angeboten. Entsprechend kommen die meisten Juristen während ihrer Ausbildung kaum mit der Materie in Berührung.
In der Praxis ist Steuerrecht aber umso relevanter. In der wirtschaftlichen Beratung führt an steuerlichen Fragen kein Weg vorbei, sei es bei M&A-Transaktionen, Umstrukturierungen oder der Nachfolgeplanung. Rechtsanwälte dürfen zwar auch ohne Zusatzausbildung steuerlich beraten. Dennoch lohnt sich die Qualifikation zum Steuerberater aus vielen Gründen – auch wenn das bedeutet, dass Juristen noch ein drittes Examen machen müssen.
"Die Mandanten bringen uns alles, was bei ihnen anfällt"
Steuerberater beraten und unterstützen bei der Erstellung der Steuererklärung, kümmern sich aber etwa auch um die Erbschafts- und Grunderwerbsteuer, die Nachfolgeplanung sowie Kapitalertragsteueranmeldungen. Insbesondere für Unternehmen ist auch die strategische Beratung wichtig. Deshalb gibt es in vielen Fällen jährliche "Herbstgespräche", in denen Berater und Unternehmen die steuerliche Ausrichtung überprüfen und bei Bedarf anpassen.
Im Gegensatz zur häufig punktuellen, projektbezogenen Tätigkeit von Rechtsanwälten ist die Arbeit von Steuerberatern langfristig angelegt. Sie betreuen ihre Mandanten umfassend – sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Das bestätigt auch Lucas Mura, der vor Kurzem das Steuerberaterexamen bestanden hat: "Als Steuerberater bringen uns die Mandanten alles, was bei ihnen anfällt – oft über ein ganzes Leben oder sogar Generationen hinweg", sagt er.
Auch Spezialisierungen sind möglich, entweder als Fachberater für Internationales Steuerrecht oder für Zölle und Verbrauchsteuern. Daneben existieren zahlreiche informelle Spezialisierungen, die nicht als offizieller Titel geführt werden.
Nur wenige Steuerberater bilden aus
Steuerberater können selbstständig mit eigener Kanzlei, als Partner bzw. Gesellschafter oder auch angestellt tätig sein. Unterstützung beim Schritt in die Selbstständigkeit gibt es von den Steuerberaterkammern. "Wir bieten ein Austausch-Netzwerk für junge Steuerberater an, ergänzt durch Veranstaltungen und Vorträge zu Fragen rund um die Selbstständigkeit", erklärt Manuela Schwoy von der Steuerberaterkammer Hessen. Dort ist derzeit lediglich ein Drittel der Steuerberater angestellt tätig.
Steuerberaterkammern führen die Berufsaufsicht über Steuerberater, verwalten und fördern aber auch die Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Derzeit bilden bundesweit nur knapp 17 Prozent der Steuerberater aus, was angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs zu wenig ist. "Ausbildung ist der beste Weg, qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen und die eigene Zukunft zu sichern", betont Manuela Schwoy.
50 Prozent fallen durch das Steuerberaterexamen
Zentrale Voraussetzung ist das Bestehen der bundeseinheitlichen Steuerberaterprüfung. Diese ist für ihre hohen Durchfallquoten berüchtigt – im Schnitt fallen rund 50 Prozent der Kandidaten, die die Prüfung tatsächlich absolviert haben, durch. Ein erheblicher Teil der zugelassenen Kandidaten tritt die Prüfung gar nicht erst an oder tritt währenddessen zurück. Im Vergleich dazu betragen die Durchfallquoten für das erste juristische Staatsexamen "nur" zwischen 25 und 30 Prozent.
Der Zugang zum Steuerberaterexamen ist vielfältig. Viele haben etwa Jura oder BWL studiert, ein abgeschlossenes Studium braucht man aber nicht zwingend. Voraussetzung ist in jedem Fall eine mehrjährige praktische Tätigkeit im Steuerrecht, deren Dauer je nach Vorbildung variiert. So können auch Steuerfachangestellte oder Steuerfachwirte ohne Studium zur Prüfung zugelassen werden.
"Insofern ist das Steuerberaterexamen – trotz hoher Hürden – auch ein Aufsteigerexamen", sagt Lucas Mura, der selbst diesen Weg gegangen ist. Da das Examen einem akademischen Abschluss gleichgestellt ist, können Absolventen im Anschluss auch das Wirtschaftsprüferexamen ablegen.
Für Juristen gilt: Nach dem ersten Staatsexamen sind drei Jahre praktische Tätigkeit im Steuerrecht erforderlich, nach dem zweiten Staatsexamen zwei Jahre.
Das Steuerberaterexamen
Die Steuerberaterprüfung findet einmal jährlich im Oktober statt und besteht aus drei jeweils sechsstündigen Klausuren sowie einer mündlichen Prüfung. Inhaltlich werden neben verschiedenen Steuerrechtsgebieten wie Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer oder Einkommensteuer auch Buchführung und Bilanzwesen geprüft. Die mündliche Prüfung folgt im Januar oder Februar des Folgejahres. Sie umfasst einen Kurzvortrag sowie ein Prüfungsgespräch in insgesamt sechs Teilen. Anders als bei den juristischen Examina gibt es Notenpunkte von 1,0 bis 6,0. Ein Kandidat hat bestanden, wenn er einen Gesamtnotendurchschnitt von 4,15 aus schriftlichem und mündlichem Teil erreicht hat.
"Der größte Unterschied zu den juristischen Staatsexamina war für mich, dass es im Steuerberaterexamen ein klares Richtig und Falsch gibt – während in Jura mehrere Lösungswege vertretbar sein können. Trotzdem waren die beiden juristischen Staatsexamina eine gute Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen: Insbesondere hatte man bereits gelernt, mit langen und komplexen Sachverhalten umzugehen und schon ein gewisses Judiz entwickelt", berichtet Theresa Krämer, Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei Breidenbach in Wuppertal.
Auch beim Steuerberaterexamen gibt es Modernisierungspläne: In einzelnen Bundesländern kann bereits das E-Examen geschrieben werden. Zudem soll bis spätestens 2028 ein gestrecktes Examen möglich sein, bei dem die Klausuren über mehrere Jahre "abgeschichtet" werden können. Perspektivisch ist auch eine Durchführung zweimal jährlich vorgesehen.
Examensvorbereitung kostet viel Zeit und Geld
Die Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen ist zeit- und kostenintensiv. Viele Kandidaten greifen auf kommerzielle Repetitorien zurück, die entweder berufsbegleitend über etwa 18 Monate oder in Vollzeit innerhalb von fünf bis sechs Monaten auf die Prüfung vorbereiten. Ergänzend gibt es Crashkurse und Klausurenkurse.
"Die Vollzeit-Examensvorbereitung war natürlich eine sehr intensive Phase. Man kennt das ja noch aus den Jura-Examen: Sehr lange Tage und ein hoher Druck, den man sich dabei macht", erinnert sich Theresa Krämer.
Die Kosten für Vorbereitung und Kurse liegen regelmäßig im mittleren vierstelligen Bereich. Hinzu kommen Verdienstausfälle sowie Prüfungsgebühren von rund 1.600-1.800 Euro, sodass das Steuerberaterexamen insgesamt schnell einen fünfstelligen Betrag kostet. Viele spezialisierte Kanzleien setzen voraus, dass man die Steuerberaterprüfung macht, unterstützen aber auch auf dem Weg dahin. Es ist üblich, die Kandidaten für die Examensvorbereitung ab Juli des Prüfungsjahres, also im Schnitt 3,5 Monate, freizustellen. Viele Kanzleien übernehmen auch (teilweise) die Kosten der Vorbereitung und der Prüfung, oft gegen die Vereinbarung einer Weiterbeschäftigung für eine bestimmte Zeit nach der Prüfung.
Für Juristen gibt es zunehmend auch spezialisierte LL.M.-Programme, die gezielt auf das Steuerberaterexamen vorbereiten und parallel einen weiteren akademischen Abschluss vermitteln.
… aber lohnt sich
"Mit einer solchen Doppelqualifikation lässt sich eine umfassende Beratung aus einer Hand anbieten", sagt Theresa Krämer. Volljuristen mit Steuerberaterexamen können in Steuerfragen beraten, daneben aber auch klassische Anwaltstätigkeiten anbieten, etwa die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gründungsberatung oder die Prüfung sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen. Insbesondere bei komplexen Sachverhalten wie Nachfolgeplanung oder M&A-Transaktionen ist die Doppelqualifikation daher sinnvoll.
Dennoch ist die Kombination selten: In Hessen etwa verfügen von rund 8.000 Steuerberatern nur gut 400 über eine entsprechende Doppelzulassung.
Für Juristen bietet die Steuerberatung eine anspruchsvolle und vielseitige Ergänzung zur klassischen Anwaltslaufbahn und geht für Juristen in spezialisierten Kanzleien in aller Regel mit einer Gehaltserhöhung einher. Das Steuerberaterexamen ist eine erhebliche Investition, aber gerade in unsicheren Zeiten eine wertvolle Zusatzqualifikation. Unter Umständen kann es auch Staatsexamensnoten unterhalb der oft entscheidenden Schwellen kompensieren. Wer Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen mitbringt und bereit ist, sich in neue Materien wie Bilanzierung einzuarbeiten, findet hier ein vielseitiges Tätigkeitsfeld.
Hanna E. Weißer ist Volljuristin und promoviert derzeit am Institute for Law and Finance in Frankfurt am Main.
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