Die Juristin lächelt selbstbewusst, verkörpert Professionalität und Engagement für Meinungsfreiheit und den Schutz vor Hate Speech.
Juristin und Geschäftsführerin von "HateAid"

"Mei­nungs­f­rei­heit heißt nicht, dass ich wahllos Men­schen mundtot machen darf"

Interview von Hanna E. Weißer17. Juni 2026, Lesedauer: 6 Minuten

HateAid setzt sich gegen Hass und Gewalt im Netz ein. Geschäftsführerin Josephine Ballon erklärt, warum die Durchsetzung der Betroffenenrechte so schwierig ist und was sie persönlich trotz US-Einreiseverbots motiviert.

LTO: Frau Ballon, Sie waren zunächst als Rechtsanwältin tätig, seit 2019 sind Sie bei HateAid. Zunächst waren Sie Head of Legal, seit 2023 sind Sie gemeinsam mit Anna-Lena von Hodenberg Geschäftsführerin. Was hat Sie zu dem Wechsel bewogen?

Josephine Ballon: Ich habe mich durchs Jurastudium gequält, weil ich Anwältin werden wollte. Aus meinem ursprünglichen Plan, Strafverteidigerin zu werden, wurde dann aber nichts. Das lag vor allem daran, dass ich schnell einen Job brauchte, um die Wartezeit bis zum Verbesserungsversuch zu überbrücken. So bin ich dann zufällig bei Verbraucherrechten und Legal Tech gelandet. Die nächsten beiden Jahre saß ich vor allem im Gerichtssaal und bin gegen zu hohe Mieten vorgegangen. Dabei habe ich mich mehrmals täglich um jeden Cent pro Quadratmeter gestritten, das war sehr anstrengend. 

Als ich dann, zunächst parallel, zu HateAid kam, habe ich gemerkt, dass mir auch das rechtspolitische Arbeiten sehr liegt. Hier habe ich das Gefühl, dass ich gestalten kann, anstatt nur zu streiten. Wo ich den Status quo für unzureichend halte, kann ich Vorschläge entwickeln, um etwa zu ändern. Direkt nach meinem Start bei HateAid saß ich als Sachverständige in der Anhörung im Rechtsausschuss für die Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – das war sehr spannend, auch, weil es dazu noch nicht viel gab und man vieles eigenständig entwickeln musste. Hier war ich auch zum ersten Mal froh, dass ich auch öffentliches Recht lernen musste. Das fand ich im Studium immer sehr anstrengend. 

Was macht HateAid und wer kann sich bei Ihnen melden?

Wir unterstützen Betroffene von digitaler Gewalt. Wer etwa von Hasskommentaren und Straftaten wie Beleidigungen, Bedrohungen oder Verleumdung betroffen ist, kann sich bei uns melden. D.h. alle Menschen können sich an HateAid wenden, wir sind überparteilich. Dies geht online über ein Meldeformular, telefonisch oder per E-Mail. Wir bieten individuelle Beratung sowie psychosoziale Unterstützung und IT-Sicherheitsberatung an. Zudem unterstützen wir bei der Meldung von Inhalten an die Plattformen, um diese löschen zu lassen. 

In geeigneten Fällen übernehmen wir die Prozesskosten für zivilgerichtliche Verfahren gegen die Plattformen und/oder die Urheber der digitalen Gewalt. Hierfür arbeiten wir mit spezialisierten Anwaltskanzleien zusammen. HateAid selbst erbringt keine Rechtsberatung.

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"Meldungen versanden bei den Plattformen oft"

Was sind aus Ihrer Sicht die größten Hürden bei der Durchsetzung von Betroffenenrechten?

Meldungen versanden bei den Plattformen oft. Deren Geschäftsmodelle nehmen in Kauf, dass Menschen durch Straftaten und erhebliche Verletzungen ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu Schaden kommen. Diese Art von "Kollateralschäden" würde man bei anderen, analogen Dienstleistungen kaum hinnehmen. Plattformen haben bislang auch keine Incentivierung, das zu ändern.

Die rechtliche Durchsetzung, egal ob gegenüber den Plattformen oder den Verfassern der Inhalte, ist ebenfalls schwierig. Für jede Äußerung wird ein Streitwert von 10.000 Euro angesetzt, das kommt aus dem Presserecht. Das bedeutet, dass immer das Landgericht zuständig ist, bei dem Anwaltszwang gilt. Die Verfahren dauern in der Regel lange. Zudem ist das Kostenrisiko im Falle einer gerichtlichen Niederlage hoch.

Warum ist es so wichtig, die Postings schnell zu löschen?

Strafrechtlich relevante Inhalte werden auch im öffentlichen Raum konsequent entfernt – im Internet ist das fast noch wichtiger. Durch die Algorithmen verbreiten sich Inhalte schnell und unkontrolliert. So werden sie zu einer scheinbaren Normalität, an die sich nicht nur die Betroffenen, sondern auch die anderen Leser und die Täter gewöhnen. Von ihnen geht auch ein Abschreckungseffekt aus. Mehr als die Hälfte der Internetnutzenden traut sich nicht mehr, ihre politische Meinung zu sagen, oder beteiligt sich seltener an Debatten – aus Angst vor digitaler Gewalt. Eine konsequente Verfolgung von Straftaten und Entfernung von Inhalten wirken dem entgegen.

Teilweise hört man, die Löschung durch private Plattformen gefährde die Meinungsfreiheit.

Ich halte diesen "Zensurvorwurf" für ein Scheinargument. Idealerweise würde über jede einzelne Aussage umgehend ein Gericht entscheiden – praktisch ist das aber unmöglich. Plattformen müssen daher Verantwortung übernehmen und es ist an ihnen, die notwendigen Ressourcen, also fachkundiges Personal, hierfür aufzubringen. Das schützt auch die Meinungsfreiheit der Betroffenen: Wer Angst vor Angriffen hat, beteiligt sich nicht mehr am Diskurs, das geht zulasten der Demokratie. Digitale Gewalt verdrängt Betroffene aus dem öffentlichen Diskurs. 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Plattformen auch zulässige, aber beispielsweise rassistische oder frauenfeindliche Äußerungen im Rahmen ihres "Hausrechts" auf Grundlage ihrer AGB entfernen dürfen (Urt. v. 29.09.2021, Az. III ZR 179/20 und III ZR 192/20). Gegen die Löschung von Beiträgen kann man sich über plattforminterne Beschwerdeverfahren oder gerichtlichen Rechtsschutz wehren. 

"Wir haben keine bestimmten Notenvorgaben"

HateAid hat eine eigene Rechtsabteilung. Wie viele Jurist:innen arbeiten dort?

Die Abteilung Legal & Politics besteht derzeit aus neun Personen: neben der Teamleitung noch zwei weitere Volljurist:innen, eine Diplomjuristin und zwei Referendar:innen. Zwei Personen sind in Brüssel und Deutschland als Policy Advisor tätig. Unterstützt wird das Team von einer Campaignerin, die Kampagnen plant, um unsere politischen Anliegen in die Öffentlichkeit zu bringen, und zwei Projektmanagerinnen.

Welche Aufgaben hat die Abteilung Legal & Politics?

Einerseits geht es um typische Inhouse-Aufgaben: Die Rechtsabteilung erstellt und prüft beispielsweise interne Verträge mit Dienstleistern oder beantwortet Fragen zum Datenschutzrecht. Sie nimmt zudem eine Risikoeinschätzung unserer Fälle in der Prozesskostenfinanzierung vor und gibt sie bei positiver Prüfung an die Kanzleien weiter.

Unsere Rechtsabteilung bereitet auch Stellungnahmen für Gesetzgebungsverfahren vor. Hier können wir die Betroffenenperspektiven und die Erfahrung aus unseren Fällen einbringen. Im Gerichtssaal sind wir nur ausnahmsweise dabei. Das kommt vor allem bei Verfahren vorm BGH oder in unseren Grundsatzprozessen gegen Online-Plattformen vor, bei denen wir rechtliches Neuland betreten. 

Zudem sind wir neuerdings auch als sogenannte "Trusted Flagger" nach Art. 22 des Digital Services Act zertifiziert. Das bedeutet, dass wir rechtswidrige Inhalte über privilegierte Meldekanäle melden können. Die Plattformen müssen diese Meldungen schneller behandeln. Diese Meldungen übernimmt ebenfalls unsere Rechtsabteilung, denn dafür braucht man – anders als bei den Plattformen, die über die Löschung entscheiden – zumindest das erste Staatsexamen.

Was müssen Jurist:innen mitbringen, die bei HateAid arbeiten möchten?

Wir haben keine bestimmten Notenvorgaben. Wichtiger ist uns, dass Menschen auch mal nach links und rechts geschaut haben, etwa durch ehrenamtliches Engagement. Wir suchen ambitionierte Menschen, die ihre juristische Ausbildung gesellschaftlich sinnvoll einsetzen wollen. Da wir auch international arbeiten, sind gute Englischkenntnisse ebenfalls wichtig. Ich persönlich lege auch Wert auf ein authentisches Anschreiben ohne Plattitüden. 

"Derzeit gehört auch die Krisenkommunikation zu meinen Aufgaben" 

Welche Aufgaben haben Sie als Geschäftsführerin?

Neben der Zuständigkeit für unsere Rechtsabteilung treffe ich vor allem strategische Entscheidungen für die Gesamtorganisation. Beispielsweise ist das Thema Plattformregulierung mittlerweile einer unserer Schwerpunkte, das wird auch für künftige Projekte gelten. Ich entwickle gemeinsam mit der Rechtsabteilung unsere politischen Forderungen und mache sie in der Öffentlichkeit sichtbar. Angesichts der aktuellen Angriffe gegen HateAid und uns persönlich ist leider auch die Krisenkommunikation Teil ein großer Teil meines Aufgabenbereichs.

Es gibt nicht nur mediale Angriffe, sondern die Trump-Regierung hat auch Einreiseverbote gegen Sie und Anna-Lena von Hodenberg verhängt. Was motiviert Sie dennoch?

Leider ist es mittlerweile fester Bestandteil meiner Arbeit, Falschaussagen über HateAid richtigzustellen und über unsere Arbeit aufzuklären. Natürlich gehen die öffentlichen Angriffe und auch die US-Sanktionen nicht spurlos an mir vorbei. Mich motiviert der Zugang zum Recht für alle: Ich bin davon überzeugt, dass dieses Recht auch die Demokratie und das Vertrauen in den Rechtsstaat stärkt. Auch im Internet sollte Rechtsdurchsetzung nicht einer kleinen privilegierten Minderheit vorbehalten sein, schon gar nicht angesichts von großen Online-Plattformen, die ihren Profit über die Demokratie stellen. Meinungsfreiheit bedeutet eben nicht, dass ich wahllos andere Menschen im Internet einschüchtern und mundtot machen kann. Ein funktionierender Diskurs braucht klare Regeln. 

Vielen Dank für das Gespräch!

Josephine Ballon ist seit 2018 als Rechtsanwältin zugelassen und war zunächst im Bereich Verbraucher:innenrechte und Legal Tech tätig. Seit November 2019 ist sie bei HateAid, zunächst als Head of Legal, seit September 2023 als Co-Geschäftsführerin gemeinsam mit Anna-Lena von Hodenberg.

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