Die juristische Presseschau vom 25. Juni 2015: Staatsangehörigkeit weg – Haustür auf – Rechnung an DFL

25.06.2015

Recht in der Welt

EU – Netzneutralität: Aus einem Papier aus den Trilog-Verhandlungen geht laut taz (Svenja Bergt) hervor, dass es wohl keine unionsrechtliche Verankerung des Prinzips der Netzneutralität geben wird. Svenja Bergt (taz) meint, dass es in der Demokratie wichtig ist, alle Daten gleich zu behandeln und zu verhindern, dass in Zukunft Daten hinter denen große Geldbeutel stehen bevorzugt durch die Netze geleitet werden.

Südafrika – IStGH/Omar al-Bashir: Ein südafrikanisches Gericht hat am gestrigen Mittwoch bestätigt, das der sudanesische Präsident al-Bashir in Südafrika keine Immunität genoss, als ihn die Regierung entgegen eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs ausreisen ließ. Die Staatsanwaltschaft wurde aufgefordert Ermittlungen gegen die Regierung aufzunehmen, wie die taz (Martina Schwikowski) berichtet. Kritik am IStGH kommt nicht nur aus der Regierungspartei, aber national relevant ist, dass die Entscheidung des südafrikanischen Gerichts al-Bashir festzuhalten ignoriert wurde.

Frankreich – Geheimdienstgesetz: Die französische Nationalversammlung hat mit großer Mehrheit für das umstrittene Gesetz zur Stärkung der Geheimdienste gestimmt, berichtet zeit.de.

Sonstiges

Polizeikosten für Fußballspiel: Bremen hat zum ersten Mal die nunmehr gesetzlich vorgesehene Auferlegung von Gebühren für Polizeieinsätze bei risikoreichen Fußballspielen genutzt. Für das Derby Werder Bremen gegen den HSV wurden die Mehrkosten der Deutschen Fußball Liga in Rechnung gestellt, die sich dagegen mit allen juristischen Mitteln wehren will. Es berichten unter anderem FAZ (Reinhard Bingener) und lto.de.

Internationale Festnahmeersuchen: Wie unter anderem zeit.de und der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof) berichten, soll über heikle Festnahmeersuchen – bei welchen Interpol wie bei Mansour eine mögliche politische Motivation anmerkt – zukünftig auf höherer Ebene entschieden werden. Das Bundesjustizministerium und nicht mehr das Bundesamt für Justiz soll entscheiden und auch im Auswärtigen Amt sollen höhere Hierarchieebenen involviert sein.

Freizügigkeit: IZA-Direktor Klaus F. Zimmermann fordert im Handelsblatt von Luxemburg in seiner EU-Ratspräsidentschaft ab 1. Juli ein Programm zur Förderung der Freizügigkeit in Europa. Es existierten weiterhin zu viele Hemmnisse – etwa im Sozial- und Steuerrecht und bei der Anerkennung beruflicher Qualifikationen.

Poststreik: Die Post setzt Freiwillige auch zur Sonntagsarbeit ein, um der Briefflut während des Streiks Herr zu werden. Ver.di sieht das Sonntagsarbeitsverbot verletzt und fordert behördliches Einschreiten. Rechtsprofessor Martin Löwisch begründet auf dem Handelsblatt Rechtsboard, warum das Verbot nicht gilt.

Kirchliches Arbeitsrecht – Dritter Weg: Rechtsprofessor Steffen Klumpp begründet auf lto.de, warum der streik- und tarifvertragvermeidende sogenannte Dritte Weg im kirchlichen Arbeitsrecht verfassungskonform ist. Rechtsprofessor Hartmut Kreß begründet auf lto.de mit Rechtsunsicherheiten und mangelndem Grundrechtsschutz der Beschäftigten, dass zukünftig auch für Kirchen das staatliche Arbeitsrecht gelten sollte – bei Wahrung des Tendenzschutzes.

Schlichtungsverfahren über Krankenhausvergütung: Sozialrichter Anders Leopold schreibt auf lto.de zu der nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als verfassungsgemäße erkannten gesetzlichen Einführung eines obligatorischen Schlichtungsverfahrens in Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen bis zum Wert von 2.000 Euro. Es gilt nach einer Übergangsfrist ab dem 1. September.

Das Letzte zum Schluss

Kusshand verboten? Rechtsanwalt Kolja Zaborowski (fachanwaltstrafrechtberlin.de) erzählt von einem Staatsanwalt, der die Kusshand, die der Angeklagte seiner Ehefrau im Zuschauerraum zuwarf als unzulässige Kommunikation bemängelte. Das Gericht stimmte dem zu und anschließend dem Antrag der Verteidigung auf Zulassung der Ehefrau als Beistand nach § 149 der Strafprozessordnung. Damit durfte die Ehefrau neben dem Angeklagten sitzen und sich aktiv am Prozess beteiligen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Juni 2015: Staatsangehörigkeit weg – Haustür auf – Rechnung an DFL . In: Legal Tribune Online, 25.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15983/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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