Die juristische Presseschau vom 20. Juli 2017: Noch keine Pläd­o­yers im NSU-Pro­zess / Baye­ri­sche Gefähr­der­über­wa­chung / Justiz­re­form in Polen

20.07.2017

Justiz

BVerfG zum Informationsanspruch bei V-Leuten: lto.de (Tanja Podolski) befasst sich jetzt auch mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Informationsanspruch zum Einsatz von V-Leuten. Die Karlsruher Richter hatten in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss befunden, dass die Bundesregierung Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat von 1980 teilweise zu Unrecht verweigert hatte. Zwar gestanden die Karlsruher Richter der Bundesregierung grundsätzlich ein Geheimhaltungsinteresse beim Einsatz von V-Leuten zu, hier lägen aber die entscheidenden Ereignisse bereits so lange zurück, dass das Informationsinteresse des Bundestages in einigen der angefragten Sachverhalte überwiege. Im Übrigen müsse die Bundesregierung eine Auskunftsverweigerung hinreichend begründen. So könne der Bundestag beurteilen und entscheiden, ob er die Verweigerung der Antwort akzeptiert oder weitere Schritte unternimmt, um sein Auskunftsverlangen durchzusetzen.

OVG Rheinland-Pfalz zur Abschiebung trotz Ausbildung: Auch bei einem bestehenden Ausbildungsverhältnis kann eine Abschiebung rechtmäßig sein, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz dieser Tage. In dem von lto.de (Tanja Podolski) berichteten Fall ging es um eine Armenierin, die eine Ausbildung begonnen, diese aber nicht gegenüber der Ausländerbehörde angezeigt hatte. Mit der Nichtanzeige aber habe die Armenierin die Grundlage für eine rechtmäßige Erwerbstätigkeit selbst vereitelt, so die Richter.

VG Sigmaringen zu Entlassungen aus der Bundeswehr: Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Entlassung von vier Soldaten bestätigt, denen vorgeworfen wurde, an brutalen Aufnahmeritualen beteiligt gewesen zu sein. Wie spiegel.de (Matthias Gebauer) berichtet, sah das Gericht diese Rituale nicht nur als Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht, vielmehr würden sie die militärische Ordnung in der Truppe gefährden. Es müsse dem Dienstherrn freistehen, einer solchen Disziplinlosigkeit entgegenzuwirken, heißt es danach in der Urteilsbegründung.

OLG Stuttgart zur Zulässigkeit von Dashcams als Beweismittel: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einer Verkehrssache die Aufnahmen einer sogenannten Dashcam, einer ständig laufenden, fest im Auto installierten Kamera, als Beweismittel für zulässig erkannt. Die Vorinstanz hatte die Aufnahmen nicht zugelassen, weil die anlasslosen Aufzeichnungen der Dashcam gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der anderen Verkehrsbeteiligten verstießen, berichtet lto.de. Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes können solche Mitschnitte aber aufgrund einer Interessenabwägung "im konkreten Einzelfall tendenziell verwertbar" sein.

BGH zum Ersatzanspruch beim Kfz-Mangel: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Verkäufer einer defekten Sache alle Kosten übernehmen muss, um diese Sache wieder zu reparieren. Dazu gehörten im zugrunde liegenden Fall auch die Transportkosten eines defekten Pkw zurück zum Verkaufsort. swr.de (Benedikt Plesker) stellt die Entscheidung vor.

OLG NRW zum Zeckenbiss als Dienstunfall: Wie lto.de berichtet hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen festgestellt, dass ein Zeckenbiss nur dann als Dienstunfall geltend gemacht werden kann, wenn nachgewiesen wird, dass der Biss nicht außerhalb des Dienstes erfolgte.

BSG – Sozialbeiträge für Eltern: Vor dem Bundessozialgericht wird heute eine Klage verhandelt, in der es darum geht, ob Eltern gegenüber Kinderlosen bei der Beitragszahlung für die Kranken- und Rentenversicherung bevorzugt werden sollten. Die SZ (Ulrike Nimz) stellt den Kläger Ulrich Kirchgässner und den Prozessbevollmächtigten Jürgen Borchert vor.

OLG Düsseldorf – Saleh A.: Die Zeit (Daniel Müller/Holger Stark) befasst sich ausführlich mit dem vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geführten Verfahren gegen Saleh A., dem vorgeworfen wird, in Düsseldorf einen terroristischen Anschlag geplant und vorbereitet zu haben. Dabei werden auch die Schwierigkeiten der Behörden erörtert, einerseits Anschläge zu vereiteln, andererseits aber ausreichend Beweise für eine Verurteilung zu erlangen.

BVerfG zum Versammlungsrecht: Auf deutschlandfunkkultur.de erinnert Gudula Geuther an das Brokdorf-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem 1985 die Versammlungsfreiheit deutlich gestärkt wurde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Juli 2017: Noch keine Plädoyers im NSU-Prozess / Bayerische Gefährderüberwachung / Justizreform in Polen . In: Legal Tribune Online, 20.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23513/ (abgerufen am: 01.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen