
Wegen 465 Euro ins Gefängnis? Das kann passieren, wenn man Rundfunkbeiträge nicht bezahlen will und es zur Vollstreckung kommt. Die verwaltungsrechtlichen Aspekte des Falls haben jetzt das VG Münster beschäftigt.
Artikel lesenWegen 465 Euro ins Gefängnis? Das kann passieren, wenn man Rundfunkbeiträge nicht bezahlen will und es zur Vollstreckung kommt. Die verwaltungsrechtlichen Aspekte des Falls haben jetzt das VG Münster beschäftigt.
Artikel lesenSie pfänden und räumen und haben es oft mit schwieriger Klientel zu tun: Gerichtsvollzieher. Mittlerweile kämen aber immer mehr Aufgaben hinzu, gleichzeitig gebe es immer weniger Bewerber, warnen die ostdeutschen Berufsverbände.
Artikel lesenDer Schlagersänger Michael Wendler ist nicht zu einer Gerichtsverhandlung in Dinslaken erschienen. Deshalb hat eine Richterin einen Sitzungshaftbefehl gegen ihn erlassen. Ob dieser aber vollstreckt wird, sei unklar.
Artikel lesenDas Abkommen über den Brexit regelt den Zivilprozess nicht. Was das für Klagen, Zuständigkeit und Vollstreckung bedeutet und wie Unternehmen die neue Rechtsunsicherheit umgehen können, erklären Daniel H. Sharma und Christina Pfaff-Benitez.
Artikel lesenNach der jüngsten Niederlage vor Gericht sah Landesverkehrsminister Hermann keine rechtliche Handhabe mehr gegen schärfere Diesel-Fahrverbote in Stuttgart. Innenminister Strobl widerspricht: Man müsse Fahrverbote unbedingt verhindern.
Artikel lesenEine betagte Schuldnerin erschien nicht zu einem vereinbarten Notartermin, weil das ihr Alter und die "momentane Situation" angesichts der Corona-Pandemie nicht zuließen. So eine pauschale Begründung ließ das OLG aber nicht durchgehen.
Artikel lesenNoch immer gibt es in Stuttgart keine flächendeckenden Diesel-Fahrverbote. Der VGH in Mannheim bestätigte nun, dass das Land ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro nicht an sich selbst, sondern an die Kinderkrebsstiftung zahlen muss.
Artikel lesenZiel der Soforthilfe sei es, Liquiditätsengpässe zu überbrücken - und nicht Altschulden zu tilgen. Daher hat das LG Köln den Gläubigerzugriff auf dieses Geld in weiten Teilen ausgeschlossen.
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