Innerhalb kurzer Zeit stärkt der BGH zum dritten Mal die Rechte der Medien. Martin W. Huff analysiert ein aktuelles Karlsruher Urteil, in dem es um Anonymität und Stellungnahme des Angeklagten geht, wenn Medien über Strafverfahren berichten.
Einen Verdächtigen bereits im Ermittlungsverfahren als "Strippenzieher" oder "Schlüsselfigur" zu bezeichnen geht zu weit – insbesondere einen Kronzeugen im Wirecard-Skandal. So das LG München I zu einer Berichterstattung der Bild-Zeitung.
Nach einem Beschluss des OLG Hamburg darf der Spiegel-Artikel über Julian Reichelt "Vögeln, fördern, feuern" wieder online gehen. Ein wichtiger Etappensieg für das Nachrichtenmagazin. Doch der Rechtsstreit könnte noch lange weitergehen.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat das Dienstzimmer, die Privatwohnung und das Auto des Familienrichters am AG Weimar durchsucht. Rechtsanwalt Gerhard Strate aus Hamburg hält die Vorwürfe für "nicht im Ansatz plausibel".
Die Vorwürfe wurden bereits 2018 während der #MeToo-Debatte bekannt, nun kommt es zur Anklage. Es gebe mehr als 20 Zeugen und andere Beweismittel gegen den bekannten Regisseur, so die StA. Wedels Anwältin spricht von "Vorverurteilung".
Nach viel Streit darüber, wie viel die Öffentlichkeit über die Anklage im Fall Metzelder wissen durfte, hat das AG Düsseldorf nun selbige gegen den ehemaligen Fußballprofi zugelassen. Der Prozess startet Ende April.
Das AG Düsseldorf durfte in einer Pressemitteilung über eine Anklage gegen Ex-Fußballprofi Christoph Metzelder keine Details zur Anklage verraten. Warum dies künftig sinnvolle Medienarbeit der Justiz erschwert, erläutert Martin W. Huff.
Wegen eines angeblich falschen Artikels der Süddeutschen Zeitung hat ein Unternehmer rund 78 Millionen Euro Schadensersatz verlangt. Nun ist er mit seiner Klage am OLG Nürnberg gescheitert. Die Berichterstattung war rechtmäßig, so das OLG.