
In Spanien liegt ein Gesetzentwurf zur Arbeitsfreistellung bei Menstruationsbeschwerden auf dem Tisch. Es wäre die erste Regelung dieser Art in Europa. Deutschland sollte sich daran ein Beispiel nehmen, findet Tatjana Volk.
Artikel lesenIn Spanien liegt ein Gesetzentwurf zur Arbeitsfreistellung bei Menstruationsbeschwerden auf dem Tisch. Es wäre die erste Regelung dieser Art in Europa. Deutschland sollte sich daran ein Beispiel nehmen, findet Tatjana Volk.
Artikel lesenArbeitnehmerinnen mit Menstruationsbeschwerden sollen in Spanien das Recht bekommen, zu Hause zu bleiben. Der Staat übernimmt das Gehalt. Wäre eine derartiger "Sonderurlaub" auch in Deutschland denkbar? Das BMAS sieht keine Notwendigkeit.
Artikel lesenNimmt ein Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub nicht im laufenden Kalenderjahr, muss der Arbeitgeber ihn über das mögliche Erlöschen informieren. Erst dann beginnt auch die Verjährungsfrist zu laufen, so der EuGH-Generalanwalt.
Artikel lesenBeschäftigte möchten weitgehend selbstbestimmt, ortsungebunden und flexibel arbeiten - und ebenso Urlaub machen. Das nächste Level der Freiheit im Arbeitsleben ist daher die Vereinbarung von Vertrauensurlaub, erklärt Lisa-Marie Niklas.
Artikel lesenWer während seines Urlaubs in Quarantäne muss, dabei aber nicht krank ist, kann sich die Urlaubstage nicht wieder gut schreiben lassen. Der Urlaubsanspruch ist erfüllt, bestätigte das LAG die Vorinstanz.
Artikel lesenVerfallen Urlaubsansprüche bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit auch dann, wenn Arbeitnehmer:innen nicht die Möglichkeit gegeben wurde, den Urlaub vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zu nehmen? Der EuGH wird dazu bald entscheiden.
Artikel lesenDas BAG hat seine Rechtsprechung teilweise geändert: Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist auch bei "starker" vorläufiger Verwaltung aus der Masse zu zahlen. Rolf Leithaus erklärt den Fall und seine Folgen.
Artikel lesenIn vielen Unternehmen wurde in der Pandemie Kurzarbeit geleistet. Häufig sind einzelne Arbeitstage dabei vollständig ausgefallen. Nach einer Entscheidung des BAG muss das bei der Berechnung des Jahresurlaubs berücksichtigt werden.
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