Polen und Ungarn schneiden beim Prüfbericht zur Rechtsstaatlichkeit der Europäischen Kommission schlecht ab. Droht ihnen jetzt eine Kürzung von EU-Geldern?
Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt Ungarn mit seinem umstrittenen Gesetz zur Einschränkung von Informationen über Homosexualität gegen EU-Recht. Polen muss sich wegen "LGBT-freien Zonen" verantworten.
Könnten Ländern wie Ungarn zügig EU-Gelder gekürzt werden? Ein Rechtsgutachten beantwortet diese Frage mit einem klaren Ja. Europaabgeordnete machen damit nun Druck auf die EU-Kommission.
Mit deutlichen Worten verurteilt die EU-Kommission das Vorgehen der Orban-Regierung, die ein Gesetz voranbringt, das Informationen über Homo- und Transsexualität für Kinder und Jugendliche einschränken soll.
Verzögert die EU-Kommission fahrlässig die Anwendung einer neuen Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit? Europaabgeordnete sehen bereits seit Monaten ein großes Problem. Jetzt soll eskaliert werden.
Das Europäische Parlament betreibt ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Ungarn. Hier soll festgestellt werden, dass von Ungarn eine Gefährdung für die EU-Grundwerte ausgeht. Gestoppt hat der EuGH das Verfahren nicht.
Der EuGH hatte Ungarns NGO-Gesetz als diskriminierend eingestuft. Ungarns Parlament hat es nun gekippt, aber im selben Atemzug ein neues erlassen. Auch daran wird bereits Kritik laut.
Nach einem Veto von Ungarn und Polen gegen den langjährigen EU-Haushalt gelang Ende 2020 in letzter Minute ein Kompromiss. Knackpunkt des Streits war die neue Rechtsstaatsklausel. Nun ziehen die beiden Länder dagegen vor den EuGH.