Die Aufzeichnung der Hauptverhandlungen soll laut Koalitionsvertrag kommen. Gut so, meint Thomas Fischer. Denn in handschriftlichen Notizen liege ein Willkürpotential bei der Tatsachenfeststellung, das die späteren Urteilsgründe entwerte.
Der BGH wird in Kürze urteilen, ob ein Juden verächtlich machendes Relief an der Stadtkirche Wittenberg entfernt werden muss. Thomas Fischer sieht hierin eine beleidigende Manifestation des Judenhasses, die allenfalls ins Museum gehört.
Schwarzfahren in Zukunft nur noch als Ordnungswidrigkeit verfolgen? Das Bundesjustizministerium hat eine Überprüfung des § 265a StGB angekündigt. Thomas Fischer warnt vor einem faulen Kompromiss.
Amtsrichter Thorsten Schleif hat ein Buch über Eignungstests für Richter, "gequirlte Scheiße" am LG Duisburg und Sabine, seine "Geschäftsstelle", verfasst. Bundesrichter a.D. Thomas Fischer hat es gelesen und rezensiert in zehn Seufzern.