Nach der Tötung einer 12-Jährigen durch Gleichaltrige werden wieder Forderungen laut, das Strafmündigkeitsalter zu senken. Thomas Fischer erinnert daran, dass der Strafgedanke der "Vergeltung" gegenüber Kindern unangemessen und verboten ist.
Die Aufzeichnung der Hauptverhandlungen soll laut Koalitionsvertrag kommen. Gut so, meint Thomas Fischer. Denn in handschriftlichen Notizen liege ein Willkürpotential bei der Tatsachenfeststellung, das die späteren Urteilsgründe entwerte.
Ins Gefängnis, weil eine Geldstrafe nicht bezahlt wurde? Das kann sozial ungerecht sein, die Ersatzfreiheitsstrafe aber gänzlich abzuschaffen, sei gleichwohl nicht überzeugend, Reformen müssten an anderer Stelle her, meint Thomas Fischer.
Polizisten sind die häufigsten und oft wichtigsten Zeugen vor Gericht. Ihr Aussageverhalten gilt als professionell. Doch wenn es um eigene Kollegen geht, bedarf es einer besonders kritischen Würdigung ihrer Aussagen, meint Thomas Fischer.
Jüngst wurden nach dem Diebstahl im Grünen Gewölbe wieder härtere Strafen gegen "Clans" gefordert. Für Thomas Fischer darf es keinen Strafzuschlag wegen Clanzugehörigkeit geben. Übertriebene Härte könne zudem kontraproduktive Effekte haben.
Im fortgesetzten Prozess um das "Grünes Gewölbe" könnte es einen Straferlass wegen Rückgabe von Beute geben. Für BILD ein Skandal. Der Staat verkaufe seine Prinzipien. Thomas Fischer über mediale Irrtümer und die Rechtslage.
In ihrem SWR-Podcast hatten Ex-Bundesrichter Fischer und der Journalist Schmidt die Ex-Bundeskanzlerin zu Gast. Thema: Straftaten im "Ring der Nibelungen". Lorenz Leitmeier hat vorab reingehört und feine Gedankensplitter ausfindig gemacht.
Richard Wagners Ring-Oper ist voll von Verbrechen. In einem SWR-2-Podcast diskutiert die Kanzlerin a.D. mit Ex-BGH-Richter Fischer und Journalist Schmidt über Habgier, Rache und Eitelkeit. Und was das Strafrecht an Versöhnung leisten kann.