Im Jahr 2014 töteten "Hells Angels" den Rivalen ihres Anführers. Der BGH bestätigte nun die Mordurteile. Einen Vollstreckungsabschlag gibt es für die Angeklagten auch nicht: Straftäter hätten keinen Anspruch auf Eingreifen einer Behörde.
Nach vier Jahren ist klar: Die Organisation "Hells Angels MC Concrete City" ist und bleibt verboten. Das OVG NRW bestätigte, dass die Verbotsverfügung des Landesinnenministerium aus 2017 rechtmäßig ist.
Der Gesamtverein der Bandidos samt Teilorganisationen ist mit Wirkung vom Montag verboten. Das teilte das BMI mit. Die erst kürzlich erklärte Selbstauflösung sei nicht umgesetzt worden.
In Berlin kann Ende Oktober ein Motorradkorso gegen "die Abschaffung der Vereinsfreiheit" stattfinden, entschied das örtliche VG. Die Teilnehmer dürften sich mit ihren Motorrädern versammeln, um gegen das Kuttenverbot zu demonstrieren.
Im schleswig-holsteinischen Landtag wurde ungewollt eine nichtöffentliche Zeugenvernehmung aus dem Untersuchungsausschuss öffentlich. Aufgrund eines technischen Fehlers kam es zu einer Übertragung ins Internetradio.
Motorradclubs dürfen die Kennzeichen ihrer verbotenen Schwesterorganisationen seit 2017 nicht mehr öffentlich zur Schau stellen. Ein ganz erheblicher Grundrechtseingriff, findet das BVerfG. Gerechtfertigt ist dieser aber trotzdem.
Der Rocker-Regionalverband "Gremium Motorcycle Club Sachsen" und vier seiner Ortsgruppen sowie der Unterstützerverein der Hisbollah-Miliz "Farben für Waisenkinder" bleiben verboten, so das BVerfG. Mildere Mittel gebe es nicht.
Zahlreiche Sicherheitsbehörden arbeiten an Strategien, mittels derer man gegen kriminelle Clanstrukturen vorgehen möchte. Dabei wird ein besonders wirkungsvoller Ansatz aus dem Gefahrenabwehrrecht außer Acht gelassen, so Florian Albrecht.