Zwei Jahre NetzDG – wie schlägt es sich und was hat es gebracht? Nicht gut und nicht viel, meint Ingo Bott. Es sorge für Verwirrung, hadere mit unklaren Abgrenzungsfällen und sei vor allem ein Hybrid – nämlich aus Allem und Nichts.
Das viel kritisierte NetzDG kann nun "in Aktion" betrachtet werden: Wegen Verstößen gegen Transparenzpflichten verhängte das Bundesamt für Justiz ein Bußgeld von zwei Millionen Euro gegen den Internet-Konzern.
Gegen die Löschung seines Facebook-Postings kann man klagen. Das ist nicht so gut, wie es im ersten Moment klingt, findet Hanno Magnus. Der Anspruch brauche Grenzen.
Werden rechtswidrige Inhalte über den Facebook-Messenger verschickt, können Betroffene keine Herausgabe der Nutzerdaten des Versenders verlangen - auch wenn das unbefriedigend ist, wie das OLG Frankfurt befand.
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Die EU-Kommission will mit einer neuen Verordnung die Online-Verbreitung von Terror-Inhalten verhindern. Die richtige Balance zwischen staatlicher Aufsicht und privater Rechtsdurchsetzung gelingt ihr damit aber nicht, meint Nima Mafi-Gudarzi.
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