
Am 17. Februar 1939 beschloss der NS-Gesetzgeber das Heilpraktikergesetz. Obwohl es zu Irrtümern über die Fähigkeiten der Heilpraktiker einlädt, regelt es nach wie vor einen bedeutenden Teil der Gesundheitsdienstleistungen.
Mehr lesenAm 17. Februar 1939 beschloss der NS-Gesetzgeber das Heilpraktikergesetz. Obwohl es zu Irrtümern über die Fähigkeiten der Heilpraktiker einlädt, regelt es nach wie vor einen bedeutenden Teil der Gesundheitsdienstleistungen.
Mehr lesen