Ob auf dem Amazon-Marktplatz Dritte oder Amazon selbst Waren anbieten, sieht man nicht immer sofort. Amazon haftet bei fehlender Unterscheidbarkeit auch für die von Dritten begangenen Markenrechtsverletzungen, entschied der EuGH.
Borussia Mönchengladbach punktet juristisch in Luxemburg: Laut Gericht der Europäischen Union darf der Bundesligist die Marke "Fohlenelf" im Zusammenhang mit bestimmten Fanartikeln umfassender exklusiv nutzen als bislang.
Es erinnert an David und Goliath: Der österreichische Milliarden-Konzern Red Bull wollte dem britischen Zehn-Personen-Betrieb Bullards wegen angeblicher Verwechslungsgefahr an den Kragen - und verlor.
Der goldene Lindt-Schokohase genießt laut BGH Markenschutz. Eine Allgäuer Confiserie darf deshalb keine Schokohasen mit goldener Verpackung verkaufen, wie das OLG München entschied.
"Black Friday" ist laut dem KG Berlin ein Schlagwort für Rabattaktionen, weißt aber nicht auf eine betriebliche Herkunft hin. Die Marke, die für über 900 Waren und Dienstleistungen angemeldet wurde, ist deswegen verfallen.
Im Rechtsstreit um die Auslegung eines Vertrages zur Nutzung der Bezeichnung "Spezi" hat das LG München I zugunsten von Paulaner entschieden. Eine im Jahr 1974 mit dem Wettbewerber Riegele getroffene Vereinbarung besteht fort.
Für den 30. August war das Urteil im Verfahren um die Markenrechte an dem Erfrischungsgetränk Spezi angekündigt. Aus dienstlichen Gründen wurde die Verkündung nun auf einen neuen Termin verlegt.
Zwei Getränkeproduzenten zanken sich um die Auslegung eines Vertrages zu den Markenrechten am Mischgetränk "Spezi". Constantin Rehaag und Carsten Goldstein erläutern die Hintergründe zu dem Verfahren, bei dem es um Millionen geht.