Seit dieser Woche findet der Grundschulunterricht in Sachsen-Anhalt wieder in voller Klassenstärke und ohne Einhaltung eines Mindestabstands statt. Eine Lehrerin hat das OVG eingeschaltet, das zeitnah über die Regelung entscheiden will.
Ein Berufsschullehrer sah sich beim Unterrichten unzumutbaren "gesundheitlichen Risiken" ausgesetzt. Das sah das ArbG Mainz für den geplanten Einzelunterricht in einem 25 Quadratmeter Raum anders.
Eine Schülerin wehrte sich wegen der Coronakrise lange dagegen, auf die Schulbank zurückzukehren. Jetzt hat sie ihren Eilantrag zurückgezogen. Auch kann eine Lehrerin zum Präsenzunterricht herangezogen werden, so der VGH Kassel.
Eine Grundschullehrerin hatte verhindern wollen, wieder unterrichten zu müssen. Das VG Frankfurt hält allerdings die Hygienemaßnahmen des Dienstherrn für ausreichend und erinnerte die Frau an die Treuepflicht der Beamten.
Wer in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeitet, darf bei der Anrechnung seiner Berufserfahrung nicht benachteiligt werden. Der EuGH sieht ansonsten die Arbeitnehmerfreizügigkeit gefährdet, er gab einer Lehrerin Recht.
Ein Lehrer, der mit seinen Schulkassen für das Schuljahrbuch fotografiert wurde, hat keinen Anspruch auf Entfernung der Bilder. Das OVG in Koblenz bestätigte die Vorinstanz und wies den Antrag des Lehrers auf Zulassung der Berufung ab.
Lehrer müssen nicht nur unterrichten, zu ihrem Beruf gehört mehr dazu, entschied der VGH BaWü. Eine Überstundenvergütung für eine Klassenfahrt erhält eine teilzeitbeschäftigte Lehrkraft deshalb nicht.
Kritik an langweiligen Vorlesungen? Evaluationen sind wichtig für die Qualität von Hochschulen, findet auch der VGH Mannheim. Doch es brauche dafür klare Regeln, Dozenten müssten ausreichend einbezogen werden.