Weil Gemeinden die Zweitwohnungsteuer auf Grundlage alter Zahlen erheben, ist sie rechtswidrig. Eine Übergangsfrist für neue Regelungen gibt es nicht, entschied nun das BVerwG. Kommunen müssen jetzt schnell reagieren, zeigt Dennis Klein.
Eine Hundehalterin aus Sachsen-Anhalt wollte für ihren Miniature Bullterrier nicht die erhöhte Steuer, wie sie für einen großen Bullterrier gilt, zahlen. Weil der Hund aber gefährlich aussehe, müsse sie dies aber, so das VG Halle.
Bis zum 31. Dezember muss der Gesetzgeber die Grundsteuer neu regeln, nachdem das BVerfG die alten Regelungen kassiert hat. Nun hat das BMF Reformüberlegungen vorgelegt. Die müssten aber die Quadratur des Kreises schaffen, meint Dennis Klein.
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Die Grundsteuer ist in ihrer aktuellen Fassung verfassungswidrig. Auch wenn das nicht überraschend kommt, stellt sogar die vom BVerfG gesetzte Frist von praktisch sieben Jahren Bund, Länder und Kommunen vor Herausforderungen, zeigt Dennis Klein .
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Eine höhere Hundesteuer darf eine Gemeinde nur bei Gefährlichkeit des Tieres verlangen, nicht allein wegen Größe und Gewicht. Nach einem Urteil des Schleswiger VG müssen konkrete Anhaltspunkte für eine "abstrakte Gefährlichkeit" vorliegen.
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Eine Gemeinde darf für einen als gefährlich eingestuften Hund Steuern in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr verlangen. Dies entschied das VG Schleswig und verneinte eine erdrosselnde Wirkung.
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Eine Kampfhundesteuer von 2.000 Euro pro Jahr kommt einem Verbot der Kampfhundehaltung gleich. Das entschied das BVerwG am Mittwoch und konstatierte erstmals eine "erdrosselnde Wirkung". Zur Begründung stellt das Gericht auf die durchschnittlichen...
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Das VG Trier hat in einem am Dienstag bekannt gegebenen Urteil entschieden, dass eine kommunale Steuer für gefährliche Hunde in Höhe von jährlich 1.500 Euro unzulässig ist. Eine derart hohe Steuer sei nicht zu rechtfertigen und komme einem...
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