Wer seinen Namen ändern will, erhält von nun an mehr Entscheidungsfreiheit. Der Bundestag stimmte am Freitag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP für eine Reform des Namensrechts. Die AfD votierte dagegen.
Ein Mann und eine Frau lernen sich über ein Dating-Portal kennen. Die Frau gebärt ein Kind, der Gentest belegt zu 99,9 Prozent die Vaterschaft des Mannes. Doch der will die Vaterschaft nicht anerkennen, mit einem gewagten Argument.
Sein Kampf hat sich gelohnt: Der biologische Vater eines Dreijährigen darf alsbald auch rechtlicher Vater seines Kindes werden. Gescheitert war er zuvor u.a. an einer restriktiven Rechtslage, die sich jetzt als verfassungswidrig herausstellte.
Weniger als zwei Monate der Umsetzungsfrist des BVerfG bleiben, um entsprechende Regelungen zu Kinderehen zu treffen. Das BMJ hat nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt.
Im Dezember hatte Söder erstmals Schritte gegen Gendersprache in Bayern angekündigt, nun hat die Staatsregierung Ernst gemacht: Das Gender-Verbot an Schulen und Behörden soll "die Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft offenhalten".
Das BMJ will bald einen Gesetzentwurf vorlegen, um den Vorgaben des BVerfG zum Umgang mit im Ausland geschlossenen Ehen von Minderjährigen Rechnung zu tragen. Es wird Zeit: Die Neuregelung muss bis zum 30. Juni da sein.
Die Spannung steigt: Welches Schicksal droht dem umstrittenen Cannabisgesetz, gegebenenfalls in einem Vermittlungsverfahren? In dieser Woche geben die Ausschüsse des Bundesrates hierzu ihre Empfehlungen ab.
Stanislaus Jaworski ist Rechtsanwalt, Partner und dreifacher Vater. Als er als erster Mann in seiner damaligen Kanzlei Elternzeit genommen hat, sorgte das für Aufsehen, wie er bei Irgendwas mit Recht erzählt.