
Ein nur in elektronischer Form unterzeichneter befristeter Arbeitsvertrag erfüllt nach Ansicht des ArbG Berlin nicht das Schriftformerfordernis. Eine Befristung ist daher unwirksam, so das Gericht.
Artikel lesenEin nur in elektronischer Form unterzeichneter befristeter Arbeitsvertrag erfüllt nach Ansicht des ArbG Berlin nicht das Schriftformerfordernis. Eine Befristung ist daher unwirksam, so das Gericht.
Artikel lesenIst das beA hinreichend rechtssicher? Am Mittwoch tagt u.a. hierzu der beA-Anwenderbeirat der BRAK. Auch der Deutsche Anwaltverein hat sich mit einer Prüfbitte an die Kammer gewandt. Wir sprachen darüber mit DAV-Vize Martin Schafhausen.
Das BMJV will erreichen, dass die Digitalisierung in der Justiz fortschreitet. Dazu legt es einen Referentenentwurf vor, der die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten für alle Prozessbeteiligten ausbauen soll.
Artikel lesenWer einen fristwahrenden Schriftsatz nur per einfacher Signatur aus dem beA-Postfach ans Gericht versendet, muss aufpassen: Das BAG verlangt in einem aktuellen Beschluss einen zusätzlichen Identitätsnachweis, wie Martin W. Huff erläutert.
Artikel lesenDas OLG Dresden und das LG Krefeld verlangen in Wiedereinsetzungsverfahren von Anwälten, fristgebundene Schriftsätze übers beA zu versenden, wenn die Übermittlung per Fax fehlschlägt. Damit gehen sie eindeutig zu weit, meint Martin W. Huff.
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