Das BMJV will erreichen, dass die Digitalisierung in der Justiz fortschreitet. Dazu legt es einen Referentenentwurf vor, der die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten für alle Prozessbeteiligten ausbauen soll.
Wer einen fristwahrenden Schriftsatz nur per einfacher Signatur aus dem beA-Postfach ans Gericht versendet, muss aufpassen: Das BAG verlangt in einem aktuellen Beschluss einen zusätzlichen Identitätsnachweis, wie Martin W. Huff erläutert.
Das OLG Dresden und das LG Krefeld verlangen in Wiedereinsetzungsverfahren von Anwälten, fristgebundene Schriftsätze übers beA zu versenden, wenn die Übermittlung per Fax fehlschlägt. Damit gehen sie eindeutig zu weit, meint Martin W. Huff.
Wer den beA-Zugang eines Kollegen nutzt, um Schriftsätze an das Gericht zu übermitteln, muss aufpassen. Per einfacher Signatur kann nur der Inhaber des beA-Postfachs wirksam versenden, stellte das ArbG Lübeck klar.
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