Am heutigen Mittwoch ist der letzte Tag der Corona-ArbSchVO. Die dort einst geregelten Masken- und Abstandspflichten waren aber ohnehin zuletzt nur noch Empfehlungen. Was nun im Arbeitsalltag gilt, erklärt Michael Fuhlrott im Interview.
Fälscht man den Corona-Genesenennachweis, rechtfertigt das die fristlose Kündigung. Das entschied das ArbG Berlin im Fall eines Justizbeschäftigten. Bei gefälschten Impfnachweisen und der Verweigerung der Maske gilt dasselbe.
Seit Anfang April ist die Maskenpflicht in den meisten Innenräumen weggefallen. In vielen Gerichtsgebäuden gilt sie hingegen über das Hausrecht weiterhin. In einem Eilverfahren hat das VG Sigmaringen dies nun für rechtswidrig erklärt.
Das LG bestätigt seine Ansichten, die es schon im März erkennen ließ: Physiker Wiesendanger muss einige Aussagen über den Virologen Christian Drosten unterlassen, andere dagegen nicht.
Wegen Corona mussten Schlachtbetriebe wie Tönnies die Mitarbeiter auf Anordnung der Behörden in Quarantäne schicken. Das VG entschied nun, dass das Land NRW Subunternehmer für den währenddessen weitergezahlten Lohn entschädigen muss.
Die Nachweispflicht einer Impfung gegen das Coronavirus für Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen verstößt nicht gegen die Verfassung. Das entschied das BVerfG.
In Krisenzeiten sollen auch Studenten und Schüler BAföG bekommen, denen es eigentlich nicht zusteht. Dazu hat das Bundeskabinett einen "Notfallmechanismus" auf den Weg gebracht. Hintergrund sind die Erfahrungen aus der Pandemie.
Anfang Mai erklärte das VG Gießen die Maskenpflicht der Uni Marburg mangels geeigneter Rechtsgrundlage für rechtswidrig. Mittlerweile stützt die Uni die Maskenpflicht auf ihr Hausrecht – und bestand damit nun vor dem VG.