Die Immobilienpreise schießen in die Höhe, doch auch die Nebenkosten eines Kaufs machen den Traum vom eigenen Heim oft zunichte. Bundesjustizministerin Barley will deshalb nun das Bestellerprinzip für Maklerkosten auf den Kauf ausweiten.
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Die SPD-Pläne für das Wahljahr stehen fest, unter anderem sollen private Immobilienkäufer bei Notar- und Maklerkosten entlastet werden. Die geplanten rechtlichen Maßnahmen hält Dominik Schüller für undurchdacht, wenn nicht gar missraten.
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Seit 2015 muss die Maklerprovision derjenige zahlen, der den Makler mit der Wohnungsvermittlung beauftragt hat. Verfassungsrechtliche Bedenken hat das BVerfG gegenüber dieser Regelung nicht.
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Das LG Stuttgart hat einem Makler untersagt, von Interessenten 35 Euro pro Wohnungsbesichtigung zu verlangen. Es ist die erste gerichtliche Entscheidung dieser Art und wohl das Ende einer umstrittenen Praxis.
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35 Euro für eine Wohnungsbesichtigung ließ sich ein Makler von potenziellen Mietern zahlen, wenn sich diese allein oder bloß in einer kleinen Gruppe die Räumlichkeiten ansehen wollten. Ob das rechtmäßig ist, soll nun das LG Stuttgart entscheiden.
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Das Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen wird wie geplant Anfang Juni in Kraft treten. Das BVerfG lehnte einen entsprechenden einstweilen Rechtsschutzantrag zweier Immobilienmakler ab. Ihre wirtschaftliche Existenz sei nicht gefährdet.
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