Behinderte Menschen, die nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, steht eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu. Dabei geht es allerdings nicht um Befindlichkeiten der Öffentlichkeit, wie das LSG Stuttgart nun klarstellte.
Behinderte Sportler, die beispielsweise an der Olympiade teilnehmen wollen, müssen nachweisen, dass ihre Hilfsmittel sie nicht gegenüber Athleten ohne Hilfsmittel besserstellen. Diese Beweislastregel hat der Sportgerichtshof nun gekippt.
Nimmt eine Schwangere wiederholt Alkohol zu sich, so kann dies das ungeborene Kind schwer schädigen. Ab wann das Kind dann einen Anspruch auf Opferentschädigung hat, hat nun das BSG erstmalig höchstrichterlich entschieden.
Ein 80-Jähriger hatte keine Lust auf einen großen und schweren Elektrorollstuhl und schaffte sich stattdessen einen Elektroroller an. Die Erstattung der Kosten lehnte die Krankenkasse aber ab - zu Recht, so das LSG in Celle.
Wenn die medizinischen Ressourcen nicht ausreichen, müssen Ärzte darüber entscheiden, wer gerettet wird und wer nicht. Eine verbindliche Regelung zur Triage gibt es vorerst aber nicht, wie das BVerfG entschied.
Nach 124 Jahren soll es nun so weit sein: Das aus dem Jahre 1896 stammende Vormundschaftsrecht soll auf die heutigen Bedürfnisse angepasst werden. Das Gesetzespaket wurde nun vom BMJV nach langer Vorbereitung vorgelegt.
Ein zappeliger Sechsjähriger, dessen Mutter während der Schwangerschaft Alkohol trank, sollte einen Begleithund bekommen. Kostenpunkt: 30.000 Euro. Das lehnte die GKV ab, was das LSG Celle nun bestätigte.
Begriffe wie "Schwachsinn" und "schwere seelische Abartigkeit" stammen aus einer andern Zeit und sollen durch neutralere Begriffe ersetzt werden. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung begrüßt das Vorhaben.