Nach der Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten warnen immer mehr Landesminister davor, nun auch noch im Straßenverkehr für liberalere Verhältnisse zu sorgen. Der DAV hält die Vorbehalte für nicht nachvollziehbar.
Bald endet für Cannabis-Konsumenten die Kriminalisierung. Für die Autofahrer unter ihnen dürfte sich die Lage nur wenig entspannen. Eine Expertengruppe plädiert für einen THC-Grenzwert, der mit 0,2 Promille Alkohol vergleichbar ist.
Wer innerorts mit über 100 Kilometern pro Stunde Autos überholt und über Kreuzungen rast, dessen Fahrzeug darf die Polizei einkassieren, so das VG Neustadt, das damit die "kaum zu überbietende Ignoranz" eines Rasers würdigte.
Das Cannabisgesetz biegt auf die Zielgerade ein - oder auch nicht. Denn der Bundesrat könnte am 22. März den Vermittlungsausschuss anrufen. Damit würde sich das Vorhaben weiter verzögern. Zudem prüfen Unionsminister gerichtliche Schritte.
Bund und Länder haben sich auf eine Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts geeinigt: Die geplante Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher und Stapler entfällt. Stattdessen soll die Verkehrsopferhilfe einspringen.
In der kommenden Woche wird die Freigabe von Cannabis im Bundestag beschlossen. Noch offen ist, ob sich bald auch autofahrende Cannabis-Konsumenten auf eine liberalere Rechtslage freuen dürfen. Ein Vorschlag kommt jetzt vom ADAC.
Die Experten auf dem 62. Verkehrsgerichtstag sprachen am Freitag ihre Empfehlungen aus. Vor allem beim Verkehrsstrafrecht sehen sie Überarbeitungsbedarf. Auch ging es mal wieder um die Frage, ob es Fahrprüfungen im Alter braucht.
Am Mittwoch startet der alljährliche Verkehrsgerichtstag in Goslar. Diesmal ist viel Strafrecht dabei: Sollen betrunkene Fahrer ihr Auto behalten dürfen? Sollte es in Zukunft strafbar sein, wenn man Punkte in Flensburg auf sich nimmt?