Die Pop-up-Radewege in der Hauptstadt dürfen vorerst bleiben und müssen nicht zurückgebaut werden. Wegen neu vorgelegter Unterlagen der Senatsverwaltung könnte eine anderslautende Entscheidung des VG fehlerhaft sein, so nun das OVG.
Eine Muslima muss ohne Niqab Autofahren, nur das unverhüllte Gesicht ermögliche die Ahnung von Verkehrsverstößen, so das VG Düsseldorf. Die Religionsfreiheit sei dagegen nur in einem Randbereich betroffen.
Die Berliner Verkehrssenatorin wollte angesichts der Coronapandemie die "systemrelevante Mobilität" gewährleisten und richtete kurzerhand mehrere Pop-up-Radwege ein. Radwege wegen Corona? Das überzeugte das örtliche VG nicht.
Hat es einen bisher übersehenen, gravierenden Formfehler in der StVO gegeben? Aus Baden-Württemberg erreicht das Bundesverkehrsministerium nun jedenfalls die Bitte, der Sache möglichst schnell auf den Grund zu gehen.
Einen Getränkekasten zu tragen, kann schon anstrengend sein. Stolpert man dabei auf dem Gehweg über Unebenheiten, kann man dafür aber nicht die Stadt verantwortlich machen, entschied das OLG Köln.
Ein Fahrradfahrer hatte nicht früh genug vor einem Stacheldraht bremsen können und war gestürzt. Er verlangt nun eine halbe Million Schmerzensgeld. Laut BGH ist ein Mitverschulden für seine falsche Reaktion nicht anzurechnen.
Wer mit dem Fahrrad schneller als Schrittgeschwindigkeit durch die Fußgängerzone fährt, riskiert ein Bußgeld. Das gilt laut AG München auch dann, wenn man das Fahrrad als "Roller" nutzt.
Drängeln, Drohen, Rasen: Experten fordern, dass es dafür künftig Extra-Punkte in Flensburg geben soll. Andere Themen in Goslar waren unter anderem E-Scooter, die Fahrausbildung und die Unfallregulierung.