Wer seine Wohnung in Bayern zwischen 21 und 5 Uhr verlassen will, braucht dafür weiterhin einen triftigen Grund: Der VGH in München hat die im Freistaat geltende nächtliche Ausgangsbeschränkung bestätigt.
Wer schon vor der Pandemie zahlungsunfähig war, dem nützt auch die Corona-Soforthilfe nichts mehr. Ein Künstler, der die Hilfen trotz Pleite beantragt hatte, muss diese zurückzahlen, so das VG Düsseldorf.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat das Verbot touristischer Übernachtungen in Berlin bestätigt und den Eilantrag einer Vermieterin abgewiesen. Das Verbot hilft laut Gericht dabei, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Im November hatte das OVG NRW die Quarantänepflicht für Reiserückkehrer noch außer Vollzug gesetzt. Damals war die Corona-Situation allerdings eine andere, nun hat das Gericht einen Eilantrag gegen die Einreiseverordnung abgelehnt.
Wer sich in Brandenburg von der Maskenpflicht befreien will, braucht ein ärztliches Attest. Dieses muss im Original mitgeführt werden, so das OVG Berlin. Die konkrete Diagnose muss es aber nicht beinhalten.
Die Pop-up-Radewege in der Hauptstadt dürfen vorerst bleiben und müssen nicht zurückgebaut werden. Wegen neu vorgelegter Unterlagen der Senatsverwaltung könnte eine anderslautende Entscheidung des VG fehlerhaft sein, so nun das OVG.
Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen schränkt die Politik das Leben für die Bürger weiter ein. Neu ist unter anderem ein begrenzter Bewegungsradius für Menschen, die in Corona-Hotspots leben. Juristen sehen diese Maßnahme kritisch.
Die Genehmigung für die Porto-Erhöhung der Deutschen Post ist voraussichtlich rechtswidrig, so das VG Köln im Eilverfahren. Unmittelbare Folgen hat die Entscheidung aber nur für einen Logistik-Verband, wie das Gericht betonte.