VG Düsseldorf bestätigt Rückforderung von Corona-Soforthilfe: Keine Hilfe für Künstler, der schon vor Corona pleite war

12.01.2021

Wer schon vor der Pandemie zahlungsunfähig war, dem nützt auch die Corona-Soforthilfe nichts mehr. Ein Künstler, der die Hilfen trotz Pleite beantragt hatte, muss diese zurückzahlen, so das VG Düsseldorf.

Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat die Klage eines selbstständigen freischaffenden Künstlers gegen die Rückforderung der Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro durch die Bezirksregierung Düsseldorf abgewiesen. Die Rückforderung sei wegen der bereits vor Corona bestehenden Zahlungsunfähigkeit zu Recht erfolgt, entschied das Gericht (Urt. v. 12.01.2021, Az. 20 K 4706/20). 

Die Hilfe war für Unternehmen vorgesehen, die durch Corona in Zahlungsschwierigkeiten kamen und deren Existenz deshalb auf dem Spiel stand. Bei der Beantragung der Hilfen musste deshalb versichert werden, dass das Unternehmen durch die Corona-Pandemie in existenzbedrohende Schwierigkeiten geraten ist. Wer sich bereits zum Stichtag am 31. Dezember 2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand, durfte die Hilfen nicht beantragen. Der Künstler gab bei der Beantragung eine entsprechende Erklärung ab, obwohl er am Stichtag fällige Steuerverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 360.000 Euro hatte. 

Damit sei er nicht antragsberechtigt gewesen, entschied das Gericht. Seine Auffassung, wonach für ihn als Solo-Selbständiger nicht erkennbar gewesen sei, dass er das Merkmal "Unternehmen in Schwierigkeiten" hätte prüfen müssen, überzeugte die Kammer nicht. Die Prüfung der Antragsberechtigung obliege ihm und Unklarheiten hätten durch Nachfrage bei der Bezirksregierung geklärt werden können, so das VG. Die Zurücknahme des Bewilligungsbescheid und die Rückforderung des Geldes sei deshalb rechtmäßig.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Düsseldorf bestätigt Rückforderung von Corona-Soforthilfe: Keine Hilfe für Künstler, der schon vor Corona pleite war . In: Legal Tribune Online, 12.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43963/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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