Seit Sonntag gilt die Masern-Impfpflicht für Kinder. Mehrere Familien klagen dagegen in Karlsruhe. Warum Grundrechte verletzt sind, erläutert ihr Prozessvertreter, der Staats- und Gesundheitsrechtler Stephan Rixen im LTO-Gespräch.
Sie sind nicht generell gegen Impfen, doch gegen staatlichen Zwang. Familien mit Kleinkindern wollen die neue Masern-Impfpflicht in Karlsruhe überprüfen lassen. Gleich mehrere Rechte seien verletzt.
Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Dies hat das BVerfG entschieden.
Das BVerfG hat das Verbot der Förderung von Sterbehilfe gekippt. Und das auf die Grundrechtsverletzung von Sterbewilligen gestützt, obwohl die das Verbot gar nicht adressierte. Ein Gespräch mit den Klägervertretern C. Knauer und H. Kudlich.
Das BVerfG hat nicht nur das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt. Das Urteil ist eine klare Entscheidung für die Selbstbestimmung bis in die letzte Konsequenz. Der Gesetzgeber hat nun einiges zu tun.
Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe ist verfassungswidrig. Das BVerfG hat§ 217 StGB fürnichtig erklärt. Eine Entscheidung zum Freitod sei in letzter Konsequenz zu akzeptieren - unabhängig von einer unheilbaren Krankheit.
Zahlen Eltern ihren Kindern keinen Unterhalt, zahlen die Kommunen den Kindern einen Vorschuss. Die Kosten dafür werden zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt. Gegen diese Praxis haben sich neun Landkreise gewehrt.
Eine 34-jährige Lehrerin will Mutter werden und hat sich deshalb künstlich befruchten lassen. Die beantragte Beihilfe wurde ihr aber versagt, weil ihr Mann bereits 67 Jahre alt ist. Zu Recht, bestätigte nun das VG Düsseldorf.