Die Neue Richtervereinigung hat NRWs Justizminister Peter Biesenbach (CDU) für sein Verhalten im Fall Sami A. kritisiert. In einem Statement fordern die Richter den Minister auf, sich hinter das entscheidende VG Gelsenkirchen zu stellen.
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Das VG Gelsenkirchen hat - wie angedroht - ein Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen die Stadt Bochum festgesetzt. Die Stadt habe nicht ausreichend geprüft, ob der abgeschobene Islamist nach Deutschland zurückgeholt werden könne.
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Das Tauziehen um den abgeschobenen Islamisten Sami A. findet kein Ende. In der Nacht hat die Stadt Bochum ein Ultimatum der Justiz verstreichen lassen, den Tunesier nach Deutschland zurückzuholen. Nun soll die Stadt ein Zwangsgeld zahlen.
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Am Mittwoch tritt die Neureglung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus in Kraft. Sie können wieder engste Angehörige nach Deutschland nachziehen lassen. Aber unter welchen Voraussetzungen?
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Die Umsetzung von Horst Seehofers "Masterplan Migration" schreitet weiter voran. Flüchtlinge müssen künftig bei der Überprüfung ihres Schutzstatus mitwirken. In Bayern haben zudem die ersten Ankerzentren eröffnet.
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Trotz Abschiebeverbot habe die Stadt Bochum Sami A. nach Tunesien geflogen und bis heute nicht zurückholt, so das VG Gelsenkirchen. Die zuständige Behörde hat nun auch gegen die Zwangsgeldandrohung Beschwerde eingelegt.
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In Deutschland gilt der Mann als Gefährder - seine Abschiebung nach Tunesien war aber womöglich rechtswidrig. Das VG Gelsenkirchen fordert deshalb, Sami A. zurückzuholen. Jetzt ist er vorläufig frei, es wird aber weiter gegen ihn ermittelt.
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Für Palästinenser, die aus dem Gazastreifen fliehen, hat die UN ein Flüchtlingshilfswerk eingerichtet. Dort registrierte Flüchtlinge können kein Asyl mehr in der EU erhalten, entschied der EuGH am Mittwoch.
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