Am Freitag wird in Kambodscha das zweite Urteil gegen zwei ehemalige Anführer der Roten Khmer gesprochen. Sie waren bereits 2014 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nicht die einzige Besonderheit des Prozesses, erklärt Malte Stedtnitz. Artikel lesen
Nach seiner Verurteilung vom UN-Tribunal trank Slobodan Praljak selbst eine tödliche Dosis Gift. Der Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft konnte zwar nicht die Herkunft klären, aber ausschließen, dass der Kriegsverbrecher Helfer hatte.
Artikel lesen
Kann ein Exilant, der in Mannheim lebt, zugleich im Kongo Kriegsverbrechen begehen? Der Bundesgerichtshof verhandelte jetzt über die Revisionen gegen das Urteil im Stuttgarter FDLR-Prozess. Christian Rath berichtet.
Artikel lesen
Der Ruanda-Prozess war der erste Testlauf für das Völkerstrafgesetzbuch. Jetzt steht die Revisionsentscheidung des BGH an. Derartige Kriegsverbrecherprozesse vor deutschen Gerichten sind zur Rechtswirklichkeit geworden, sagt Eike Fesefeldt.
Artikel lesen
Die Verhaftung von Augusto Pinochet vor 20 Jahren führte zur teilweisen Aufarbeitung der Verbrechen der chilenischen Militärs. Geahndet werden müssen auch die Verbrechen in der Colonia Dignidad, fordern Wolfgang Kaleck und Andreas Schüller.
Artikel lesen
Derzeit agiert mit Michael Bohlander zum zweiten Mal ein Deutscher als Untersuchungsrichter am Rote-Khmer-Tribunal in Phnom Penh. Wie sein Vor-Vorgänger Siegfried Blunk hat er dort einiges auszuhalten, berichtet Eike Fesefeldt.
Artikel lesen
Das Vereinigte Königreich wird die EU verlassen. Bis es so weit ist, muss europäischen Haftbefehlen von der Insel aber entsprochen werden, meint der Generalanwalt am EuGH. Für Ausnahmen bräuchte es triftige Gründe.
Artikel lesen
Der IStGH hat den früheren Vizepräsidenten des Kongo, Jean-Pierre Bemba, in letzter Instanz freigesprochen. Die Entscheidung erging knapp. Sie ist schmerzlich für die Opfer, juristisch aber gut vertretbar, meint Alexander Heinze.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.