Durch die Digitalisierung des Alltags wird das Geistige Eigentum, das am Freitag Jahrestag hat, auch für den normalen Bürger spürbar. Aktuell gibt es Streit um Upload-Filter – wie kann und soll der Staat regulieren? Von Michael Beurskens.
In Sachen Framing versäumt es der BGH ein weiteres Mal, eigene Akzente zu setzen, meint Andreas Biesterfeld-Kuhn zu einem Rechtsstreit, der seines Erachtens nicht unbedingt bis nach Luxemburg hätte getragen werden müssen.
Die Reform des europäischen Urheberrechts ist durch - allen Protesten zum Trotz. Nach dem Europaparlament stimmten nun auch die EU-Staaten zu. Ausschlaggebend war dabei auch die Haltung der Bundesregierung.
Axel Springer klagt erneut gegen Internet-Werbeblocker. Und wieder gegen Eyeo. Dabei hat das Medienhaus 2018 vor dem BGH verloren. Jetzt stützt Springer sich nicht mehr auf Wettbewerbs-, sondern auf Urheberrecht. Doch auch das ist nicht neu.
Eltern dürfen verschweigen, welches ihrer Kinder über ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, entschied das BVerfG. Dann sei es aber auch rechtmäßig, wenn sie als Anschlussinhaber in Anspruch genommen würden.
Das Internetportal "Frag-den-Staat" darf eine Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung zum womöglich krebserregenden Pflanzenschutzmittel Glyphosat nicht veröffentlichen. Grund ist das Urheberrecht.
Die Novelle des EU-Urheberrechts ist beschlossen: Am Dienstag votierten die EU-Parlamentarier für die umstrittene Neuregelung. Die Debatte um sogenannte Upload-Filter ist damit aber noch lange nicht vom Tisch.
Weil sie ein internes Glyphosat-Gutachten veröffentlichte, hat die Bundesregierung eine Online-Plattform abgemahnt – doch die wehrt sich. Ein ganz ähnlicher Fall beschäftigt auch den EuGH: Taugt das Urheberrecht auch zum Geheimnisschutz?