Noch gibt es keine Neuregelung für den THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Das AG Dortmund sieht im Vorschlag der Expertengruppe Cannabis ein "antizipiertes Sachverständigengutachten" – und spricht einen Autofahrer mit 3,1 ng im Blut frei.
Bald endet für Cannabis-Konsumenten die Kriminalisierung. Für die Autofahrer unter ihnen dürfte sich die Lage nur wenig entspannen. Eine Expertengruppe plädiert für einen THC-Grenzwert, der mit 0,2 Promille Alkohol vergleichbar ist.
Wer innerorts mit über 100 Kilometern pro Stunde Autos überholt und über Kreuzungen rast, dessen Fahrzeug darf die Polizei einkassieren, so das VG Neustadt, das damit die "kaum zu überbietende Ignoranz" eines Rasers würdigte.
Die bayerische Landeshauptstadt muss ihr Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen, entschied der Bayerische VGH am Donnerstag. Eine Münchner Messstelle weist die höchste Stickstoffdioxid-Belastung in ganz Deutschland aus.
Eine Frau parkte elf Minuten auf einem Carsharing-Parkplatz. Bevor das vom Ordnungsamt beauftragte Abschleppunternehmen kam, war sie schon weggefahren. Die Kosten für den Einsatz trägt sie trotzdem, entschied nun das VG.
Bund und Länder haben sich auf eine Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts geeinigt: Die geplante Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher und Stapler entfällt. Stattdessen soll die Verkehrsopferhilfe einspringen.
In der kommenden Woche wird die Freigabe von Cannabis im Bundestag beschlossen. Noch offen ist, ob sich bald auch autofahrende Cannabis-Konsumenten auf eine liberalere Rechtslage freuen dürfen. Ein Vorschlag kommt jetzt vom ADAC.
Der Anscheinsbeweis kann bei Unfällen eine große Rolle spielen. Alkohol am Steuer wird einem Fahrer dann zum Verhängnis, wenn eine nüchterne Person in seiner Situation besser gehandelt hätte, hat das OLG Frankfurt am Main nun entschieden.