Bleibt das "Schmähgedicht" von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan in weiten Teilen verboten? Darüber verhandelte am Dienstag das Hanseatische OLG. Wann das Urteil fallen soll, steht nun jedenfalls fest.
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Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen das Satiremagazin Titanic wegen einer Internetseite mit einer Darstellung von Österreichs Bundeskanzler im Fadenkreuz.
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Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat laut SPON Berufung gegen das Urteil, welches dem TV-Moderator Jan Böhmermann die Verbreitung seines umstrittenen "Schmähgedichts" weitgehend, aber eben nicht vollständig untersagte.
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Die Spaghettimonster-Kirche habe mit etablierten Kirchen nichts gemein, ließ das OLG Brandenburg im Berufungsverfahren durchblicken. Hinweise auf die "Nudelmessen" am Ortseingang Templin wird es deshalb wohl auch künftig nicht geben.
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Die AfD-Politikerin Alice Weidel hat ihre Beschwerde gegen den Beschluss des LG Hamburg zurückgenommen. Der Moderater der Satiresendung "extra 3" hatte Weidel als "Nazi-Schlampe" bezeichnet.
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Die streitige Äußerung des Moderators der Satire-Sendung "extra 3" des NDR bezog sich aus Sicht des LG Hamburg klar satirisch auf Weidels Forderung, die politische Korrektheit abzuschaffen. In der AfD zeigt man sich empört.
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Anlässlich der Echo-Verleihung hat Satiriker Jan Böhmermann ein Musikvideo veröffentlicht. An der Zusammenstellung des Textes seien Schimpansen beteiligt gewesen, die er als Urheber bei der GEMA angemeldet habe. Geht das überhaupt?
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Weite Teile der "Schmähkritik" bleiben verboten. Stefan Engels und Verena Haisch erklären, warum das LG Hamburg anders entscheidet als die Staatsanwaltschaft und warum das Urteil Respekt verdient, auch wenn man es nicht teilen muss.
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