Auf einer Veranstaltung der FDP zum anwaltlichen Berufsrecht forderten fast alle Teilnehmer weniger Regulierung. Legal-Tech-Unternehmen solle die Rechtsberatung erleichtert und ihre Tätigkeit im RDG explizit erlaubt werden.
Erstmals prüft das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde allein an EU-Grundrechten. Eine Unternehmerin scheitert in Karlsruhe mit dem Versuch, ein mit ihr geführtes Interview zu "fiesen Arbeitgebertricks" verschwinden zu lassen.
Mit einer Grundsatzentscheidung haben die BVerfG-Richter die Verantwortung von Inhalteanbietern im Netz eingerahmt. Verlage und Co werden über intelligente Lösungen zum abgestuften Schutz von Persönlichkeitsrechten nachdenken müssen.
Vermittler von Flugreisen müssen Preise nachvollziehbar darstellen. Werden Rabatte in den Endpreis eingerechnet, die faktisch nur sehr wenige Kunden nutzen können, verstößt dies gegen EU-Recht, so das OLG Dresden.
Die Wettbewerbszentrale verklagt ein Hamburger Startup, das digitale Krankschreibungen anbietet. Sie will dabei vor allem auch die Werbeaussage "100% gültiger AU-Schein“ überprüfen lassen.
Gamer übertragen ihre Spielesitzungen nicht selten ins Internet. Das ist zwar erlaubt, die Rechtslage insgesamt aber trotzdem nicht zufriedenstellend, zeigt Oliver Daum. Denn niemand weiß so wirklich, auf welches Recht es ankommt.
Mehrere frühere und aktuelle Ausgestaltungen der Ärzte-Bewertungsplattform Jameda sind unzulässig, so das OLG Köln. Die Plattform gewähre zahlenden Ärzten "verdeckte Vorteile" und verlasse die Rolle des "neutralen Informationsmittlers".
Spätestens mit einer Entscheidung des BVerfG schien das Geschäftsmodell der Werbeblocker im Netz rechtlich abgesichert. Doch plötzlich erzählt der Kartellsenat des BGH die Geschichte von David und Goliath neu.