Dass der überzeugte Neonazi Markus H. den Hauptangeklagten Stephan Ernst bei seinen Anschlagsplänen bestärkt hat, liegt nahe – aber für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord wird es wohl nicht reichen. Die Beweislage wurde immer dünner.
Der wegen Beihilfe zum Mord an Dr. Walter Lübcke angeklagte Markus H. bleibt frei. Eine Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Aufhebung des Haftbefehls war erfolglos.
Jahrelange wurde ermittelt - ohne Erfolg. Wer die damals neunjährige Peggy ermordet hat, konnten die Ermittler bis heute nicht klären. Nun wird der Fall geschlossen.
Der Messerangriff Anfang Oktober in Dresden auf zwei Männer aus NRW ist vermutlich eine radikal-islamistische Tat von einem Syrer. Die Folge: der Generalbundesanwalt übernimmt die Ermittlungen.
Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war nach dem Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft nicht das einzige Opfer von Stephan Ernst. Das OLG Frankfurt beschäftigt sich in dem Verfahren nun mit einem weiteren Mordversuch.
Kam der Mordauftrag von staatlichen Stellen Russlands? Der Generalbundesanwalt geht beim Mord an einem Georgier 2019 in Berlin davon aus. Der Angeklagte teilte zum Prozessauftakt mit, dass er nicht der sei, für den ihn die Ermittler halten.
Das LG Berlin hat noch darüber zu entscheiden, ob auch der Raser, dessen Auto auf dem Berliner Ku'damm nicht mit dem Jeep des Opfers kollidierte, als Mittäter des Mordes schuldig ist. Der BGH sah zuvor keinen gemeinsamen Tatentschluss.
Im August 2019 fallen in einem Berliner Park Schüsse. Ein Georgier tschetschenischer Abstammung wird tödlich getroffen. In dem Strafprozess geht es nun um weit mehr als einen Mord. Das Urteil könnte erhebliche politische Konsequenzen haben.