Der Vater eines 15-Jährigen terrorisierte die Schulleitung und Lehrkräfte so sehr, dass diese teils erkrankten und sich außer Stande sahen, den Schüler weiter zu unterrichten. Sie müssen es aber, entschied das VG Berlin.
Weil er ein Video in einem Klassenchat verbreitete, auf dem ein Mitschüler einen Stuhl aus dem 4. Stock des Schulgebäudes wirft, fliegt ein Berliner Schüler selbst für sechs Tage von der Schule. Das VG bestätigte den Unterrichtsausschluss.
Wenigstens wieder mit Freunden an der frischen Luft Fußball spielen – das wollte ein Junge aus NRW. Das OVG bestätigte jedoch die Corona-Schutzverordnung: Sportliche Betätigung mit mehreren sei auch draußen nach wie vor riskant.
Das Interesse an einem "Stück Normalität" muss hinter den Schutz des Lebens und der Gesundheit zurücktreten, findet das VG Berlin. Die Kontaktbeschränkungen gölten deshalb auch für einen Kindergeburtstag.
Der BayVGH hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht an Schulen abgelehnt. Es müsse aber die Möglichkeit zu auch Corona-konformen Tragepausen geben, entschied das Gericht.
"Unbegrenzt leistungsfähig" zu sein – das ist zwar schön, reicht dem BGH aber als Angabe über das Einkommen zwecks Kindesunterhaltsberechnung nicht aus. Insbesondere wenn es um den Mehrbedarf geht, brauche es konkrete Zahlen.
Jeder hat eine Meinung zum Umgang mit Corona. Besonders emotional wird es, wenn es um die Frage von Schul- und Kitaöffnungen geht. Auch wenn die Anordnungen besorgten Eltern nicht passen: Juristisch ausrichten können sie derzeit nichts.
Die Prozesskosten in einem Umgangsstreit um die Rückführung eines ins Ausland entführten Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen im steuerrechtlichen Sinne. Die Entführung betreffe nicht die materielle Existenzgrundlage, so der BFH.