Die Gerichte schalten auf Notbetrieb, die Anwälte wünschen sich klare Linien – doch die gibt es nicht. In Zeiten der Coronakrise stößt die Justiz in vielen Bereichen an ihre Grenzen.
Hauptverhandlungstermine in Strafsachen sind auch in Zeiten der Coronakrise weiterhin möglich, entschied der VerfGH Sachsen. Allerdings nur zeitlich und personell beschränkt und mit den gebotenen Infektionsschutzmaßnahmen.
Zwei Münchner Strafverteidiger wollten per Eilantrag in Karlsruhe erzwingen, dass Strafprozesse wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt werden. Das BVerfG wies den Antrag ab.
Können in Zeiten der Coronakrise Gerichtsprozesse stattfinden? Eine einheitliche Line der Gerichte gibt es bislang nicht. Aus Sicht von zwei Münchner Strafrechtlern geht das so nicht. Sie ziehen darum vor das Bundesverfassungsgericht.
Auch nach mehr als zwei Tagen läuft das elektronische Anwaltspostfach noch nicht wieder einwandfrei. Die Gerichte können zwar Anwälte anschreiben, umgekehrt aber nicht. Mit mehr Zugriffen in der Corona-Krise soll das nichts zu tun haben.
Das BMJV bereitet eine Änderung der Strafprozessordnung vor, um zu verhindern, dass wegen der Corona-Pandemie Strafverfahren platzen. Der Bundestag könnte eine entsprechende Regelung schon in der kommenden Woche beschließen.
Abgesagte Termine und Forderungen nach längeren Fristen: Auch Bayerns Justiz steckt in der Corona-Krise. Am LG München I kam es am Dienstag zu einem Disput im Gerichtssaal - und einer Strafanzeige gegen einen Richter.
Nur noch dringend notwendige Termine, Beschränkungen für Besucher – an vielen Gerichten gelten Sonderregelungen wegen Corona. Anwälte fordern eine einheitliche Linie. Die gibt es aber nicht.