Ein Berliner Staatsanwalt steht im Verdacht, Geldwäsche betrieben zu haben. Außerdem soll er unbefugt Daten aus dem staatsanwaltschaftlichen Informationssystem abgefragt und weitergegeben zu haben.
Zur Bekämpfung von Geldwäsche müssen Rechtsanwälte und Notare verdächtige Immobiliengeschäfte melden. Das VG Berlin wies den Eilantrag eines Notars, der darin einen Eingriff in seine Berufsfreiheit sah, ab.
Die GroKo plant eine massive Ausweitung des Geldwäsche-Straftatbestandes, die Kriminalisierung von alltäglichem Verhalten droht. Björn Gercke, Matthias Jahn und Corinna Reckmann erläutern, warum das Gesetz weitgehend misslungen ist.
Die Bundesregierung will Geldwäsche effektiver verfolgen. Am Mittwoch beschloss das Kabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Künftig soll jede Straftat Vortat der Geldwäsche sein können.
Am jüngst vorgelegten Gesetzentwurf zur Geldwäsche gibt es viel Kritik. Dass Deutschland mit dieser Gesetzesinitiative über die Vorgaben der EU hinausgeht, habe auch politische Gründe, sagen David Pasewaldt und Gerson Raiser.
Der Anti-Geldwäsche-Einheit des Zolls liegen Dutzende Verdachtsmeldungen gegen Spitzenvertreter des inzwischen insolventen Zahlungsdiensteabwicklers Wirecard vor.
Das BMJV will das strafrechtliche Verbot der Geldwäsche erheblich erweitern und sorgt damit bei Wirtschaftsstrafrechtlern und Verteidigern massiv für Unmut. Befürchtet wird ein uferloser Straftatbestand, der die Justiz nur unnötig belastet.
Die FIU ist die Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes. Immer mehr Finanzinstitute, aber auch Notare und andere Stellen melden Verdachtsfälle, wie aus dem Jahresbericht der FIU hervorgeht.