Die Kanzlei Freshfields hat sich selbstkritisch zu ihrer Rolle in der Affäre um Cum-Ex-Aktiendeals geäußert. Die Beratung in dem Kontext sei kein Ruhmesblatt, sagte der Managing Partner Stephan Eilers der Wochenzeitung Die Zeit.
Die Verwicklung von Freshfields in den Cum-Ex-Skandal wird zum Thema bei der Hauptversammlung von Infineon. Ein Aktionär des Unternehmens fordert, zwei Vorständen die Entlastung zu verweigern, weil sie Freshfields mandatierten.
Auch wenn die Zahl der Terrorismusverfahren stabil oder sogar rückläufig sind, warnt der Generalbundesanwalt vor neuen Gefahren – durch IS-Nachfolger und durch Rechtsterrorismus. Auch "Cum-Ex" dürfte ein Fall für den GBA werden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. hat ihre zweite Anklage in Sachen Cum-Ex erhoben. Zu den Angeschuldigten gehört offenbar ein ehemaliger Freshfields-Partner. Auch die Kanzlei Freshfields selbst soll in das Verfahren einbezogen werden.
Erste Urteile zeigen wenig Verständnis für die Beteiligung an Cum-ex-Deals. Anwaltlichen Beratern drohen jenseits des Strafrechts auch berufsrechtlich zuweilen einschneidende Konsequenzen. Und was ist mit der Haftung, fragt Volker Römermann.
Die mehrfache Erstattung einer einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer "scheidet denknotwendig aus", so das FG Köln. Aktienkäufer müssten nachweisen, dass gerade ihre Steuer einbehalten worden ist.
Der ehemalige Freshfields-Partner, der Ende November wegen seiner Verstrickungen im Cum-Ex-Skandal verhaftet wurde, wird laut einem Medienbericht aus der Untersuchungshaft entlassen.
Am LG Wiesbaden wird im kommenden Jahr der zweite Strafprozess zu den Cum-Ex-Aktiendeals beginnen. Erstmals wird dabei auch ein Rechtsanwalt auf der Anklagebank Platz nehmen müssen.