BeA ist live. Ab jetzt können Anwälte das Anwaltspostfach testen. Wer Ja zum beA sagt, sollte das auf seinem Briefkopf vermerken. Vielleicht bekommt er dann bald elektronische Post, nicht nur von Gerichten und Anwälten.
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Der AGH Berlin hat die beiden Verfügungen aufgehoben, welche der BRAK seit Anfang Juni das Scharfschalten des beA untersagten. Damit ist der Weg für das Anwaltspostfach frei.
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Auf viele Fragen der Grünen zum Anwaltspostfach hat die Bundesregierung keine Antwort - anwaltliche Selbstverwaltung, heißt es. Auch beim I. Senat des AGH Berlin sieht man das beA locker: Es werde schon niemand einfach so benutzen.
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Nun stellen auch noch die Grünen unangenehme Fragen. Dabei ist das Anwaltspostfach bisher nicht einmal vollständig fertig. Und das Verfahren vor dem AGH in Berlin, das den Start derzeit verhindert, verzögert sich weiter.
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Eine Verordnung wurde extra nachgeschoben. Die Technik soll stehen. Vor dem AGH Berlin konnte die BRAK gar einen Erfolg gegen Anwälte verbuchen. Dennoch kann sie auch den zweiten Starttermin für das beA am 29. September nicht halten.
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Das beA ist fertig, heißt es. Damit Anwälte es pünktlich testen können, müsste aber: der Gesetzgeber fix sein, ein Gericht zwei Anordnungen aufheben, zwei Anwälte ihre Überzeugung aufgeben und die BRAK ihre Hotline richtig briefen.
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Die Zuständigkeiten für das beA werden mit dem neuen Berufsrecht endlich geregelt. Doch die Mitgliedschaft von Syndikusanwälten in der Kammer und die gemeinschaftliche Berufsausübung bleiben weiterhin unklar, sagt Christian Deckenbrock.
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Eine Übergangsphase mit Echtzeitbetrieb bis 2018 für das Anwaltspostfach würde dessen Akzeptanz erhöhen, meint der DAV. Er fürchtet aber, dass mit dem Start von beA auch jeder Bürger die Anwälte anschreiben kann.
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