Der Abschiebe-Eklat um den Tunesier Sami A. findet kein Ende. Auf diplomatischen Kanälen werden Möglichkeiten gesucht, damit der Islamist nicht zurückkehrt. NRW-Ministerpräsident Laschet hätte sich von der Bundespolitik mehr erwartet.
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Der Fall des mutmaßlichen Bin-Laden-Leibwächters Sami A. hat für große Kontroversen gesorgt - auch zwischen Justiz und Behörden. NRW-Justizminister Biesenbach will aber von Unverständnis gegenüber Gerichten nichts wissen.
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Am VG Berlin hat sich die Zahl der Asylklagen nach Angaben des Justizsenators erheblich verringert. Immer noch machten sie aber 37 Prozent der neu eingereichten Klagen aus. Die Spitze sei jedoch überwunden.
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Asylsuchende, die per Flugzeug nach Deutschland kommen, werden am Flughafen zunächst einmal festgesetzt, bis die Behörden entscheiden, wie es weitergeht. Das sei keine Freiheitsentziehung, meint der BGH in einem aktuellen Urteil.
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Die Präsidentin des VerfGH und OVG NRW erhebt schwere Vorwürfe im Fall des rechtswidrig abgeschobenen Sami A. Ricarda Brandts erinnert auch daran, dass Gerichte unabhängig von der Mehrheitsmeinung urteilen müssen.
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Das OVG hat im Eilrechtsschutzverfahren letztinstanzlich entschieden, dass der Tunesier zurückgeholt werden muss. Die Abschiebung hält es für "offensichtlich rechtswidrig" – und findet deutliche Worte zu den Vorgängen am 12. und 13. Juli.
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Die gegen den mutmaßlichen Bin Laden-Leibwächter Sami A. verhängte Einreisesperre steht einer Rückholung, wie sie das VG Gelsenkirchen verlangt, nicht entgegen. Ob es zur Rückholung kommt, muss nun das OVG NRW entscheiden.
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Der abgeschobene Gefährder Sami A. muss weiterhin aus Tunesien zurück nach Deutschland geholt werden. Das VG Gelsenkirchen lehnte am Freitag einen Antrag des BAMF ab, ein seit Juni 2010 geltendes Abschiebeverbot für den Tunesier aufzuheben.
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