Ein Polizist, der lange im Streifendienst eingesetzt war, hat keinen Anspruch auf Anerkennung seiner Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit, entschied das VG Aachen. Es fehle der direkte Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Erkrankung.
Ein Mann will im Homeoffice die Heizung aufdrehen und es kommt zur Explosion des Heizkessels mit schweren Verletzungsfolgen. Dann weigerte sich die gesetzliche Unfallversicherung, die Kosten zu tragen. Zu Unrecht, entschied nun das BSG.
2017 verlor ein Mann kurz vor Weihnachten zwei Finger - sechs Jahre später erfährt er ebenfalls kurz vor Weihnachten durch das BSG erstmals Anerkennung.
Ein Forstwirt verletzte sich beim Baumfällen. Weil der Baum aber auf seinem Hof und nicht in seinem Wald stand, wurde ein Arbeitsunfall verneint. Das sieht das SG München allerdings anders.
Bei einem Unfall während des Unterrichts per Videoübertragung greift die gesetzliche Unfallversicherung, so das SG München. Dabei sei nicht entscheidend ist, ob Kamera und Mikrofon während der Veranstaltung eingeschaltet waren.
Eine Polizistin nimmt während ihrer Arbeitszeit einen Termin zur Corona-Impfung wahr. Kurze Zeit später muss sie aufgrund von Nebenwirkungen ärztlich behandelt werden. Ein Dienstunfall liege aber nicht vor, meint das VG Freiburg.
Ein Firmenlauf stellt weder Betriebssport noch eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung dar, so das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Verletzt sich ein Beschäftigter bei der Teilnahme, löse dies daher keinen Versicherungsfall aus.
Ein Feuerwehrmann betätigt in der Nähe eines Kollegen das Signalhorn des Feuerwehrautos. Das ist so laut, dass der Kollege einen Hörschaden davonträgt und 18 Monate arbeitsunfähig ist. Schmerzensgeld bekommt er aber nicht, so das LAG Nürnberg.