Erste Details zur geplanten Reform

Wie sich das Jura­stu­dium in NRW ändern soll

von Marcel SchneiderLesedauer: 3 Minuten

Kein Abschichten, neuer Pflichtfachstoff und mehr Hausarbeiten: 17 Jahre blieb das JAG NRW unverändert, nun soll es reformiert werden. Erste Details, was das fürs Jurastudium in NRW bedeutet, wurden nun bekannt.

Die Aufregung war groß, als das Justizministerium (JM) Nordrhein-Westfalens (NRW) vor gut einer Woche Reformen für die Juristenausbildung im Land ankündigte. Seit 17 Jahren ist das Juristenausbildungsgesetz (JAG) NRW unangetastet, nun gibt es einen Gesetzentwurf (JAG-E) mit Reformvorschlägen, der LTO vorliegt. Aktuell sind (Berufs-)Verbände, Fachschaften, Studentenvereinigungen und weitere Branchenexperten aufgerufen, ihr Feedback dazu abzugeben. Zu wann und in welchem Umfang die Änderungen Gesetz werden könnten, ist derzeit noch nicht genau absehbar.

Der Entwurf umfasst 82 Seiten, die jede Menge kleine bis große Veränderungen vom Grundstudium über Zwischenprüfung und Schwerpunktbereichsstudium bis hin zu den beiden Examen vorsehen. Er geht auf eine Initiative des Landes zurück, die unabhängig von den Reformvorschlägen des "Koordinierungsausschusses zur Harmonisierung der Juristenausbildung" (KOA) ist, den die Justizministerkonferenz 2016 ins Leben gerufen hatte. In einigen Punkten hält sich der Entwurf an die Empfehlungen des KOA, in anderen will er ausweislich der Entwurfsbegründung "landesspezifische Akzente" setzen.

Die im Vergleich zum status quo größten Änderungsvorschläge betreffen das Jurastudium und das daran anschließende Erste Examen. Die dafür wesentlichen Reformvorhaben stellt LTO an dieser Stelle überblicksartig vor. Zu den übrigen Änderungen und wie es mit der Reform vorangeht, werden in den nächsten Tagen und Wochen weitere Artikel folgen.

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Kein Abschichten mehr, dafür Notenverbesserung unabhängig vom Freischuss

Wird der Entwurf zum Gesetz, ist Niedersachsen bald das einzige verbleibende Bundesland, in dem Jurastudierende noch abschichten – also die Examensklausuren in zeitlich versetzten Blöcken separiert nach Rechtsgebiet ablegen – können. Der Entwurf für NRW sieht nämlich vor, § 12 JAG NRW, der das Abschichten bisher regelt, ersatzlos zu streichen.

Dass das Abschichten nicht überall erlaubt ist, hatte eine intensive Debatte über Prüfungsungerechtigkeiten zwischen den Bundesländern ausgelöst. Die werde sich mit der Abschaffung des Abschichtens jedenfalls für NRW damit "erledigen", wie es im Entwurf heißt, gleichzeitig werde das Ziel "Mehr Chancengleichheit durch bundesweite Harmonisierung" dadurch gefördert.

Den Machern des Entwurfs ist bewusst, dass dieses Vorhaben bei den (künftigen) Jurastudierenden nicht auf Gegenliebe stoßen wird. Entsprechend hatte schon das JM NRW bei seiner Ankündigung der Reformen vergangene Woche im gleichen Atemzug erwähnt, dass dafür der Notenverbesserungsversuch künftig unabhängig vom Freischuss gewährt werden soll.

Geregelt ist das in § 26 JAG-E. Der sieht vor, dass auch diejenigen einen Verbesserungsversuch unternehmen dürfen, die im regulären Versuch das Examen bestanden haben. Derzeit müssen Jurastudierende in NRW eine unangenehme taktische Entscheidung treffen: Wer den Freischuss nach acht Semestern nämlich nicht mitmacht, dann aber im ersten regulären Versuch nur knapp besteht und nicht zufrieden sein sollte, darf aktuell nicht verbessern.

Mehr Hausarbeiten, geänderter Pflichtfachstoff

Für das Erste Examen zugelassen werden soll künftig nur noch, wer im Laufe seines Studiums fünf Hausarbeiten bestanden hat, davon mindestens je eine im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht (§ 7 Abs. 3 JAG-E).

Dazu heißt es im Entwurf: "Diese Maßnahme dient in erster Linie dazu sicherzustellen, dass sich die Kandidatinnen und Kandidaten der staatlichen Pflichtfachprüfung in allen Rechtsgebieten vertieft, strukturiert und gründlich [...] auseinandergesetzt haben." Auf vier reduzieren kann die Anzahl der Hausarbeiten allerdings, wer an einer "Verfahrenssimulation in fremder Sprache" – also einem Moot Court – teilnimmt.

Weil das Europarecht für die juristische Arbeit immer wichtiger werde und man das Studium auch internationaler ausrichten wolle, soll auch die Zusammensetzung des Pflichtfachstoffs für das Erste Examen überarbeitet werden. Der Entwurf spricht dabei von "moderaten Veränderungen". Konkret bedeutet das: Für das Examen entfallen im Zivilrecht beispielsweise das Reisevertrags- und Stiftungsrecht ebenso wie Teilbereiche der Urkundendelikte im Strafrecht und Teilbereiche des Bau- und Kommunalrechts im Öffentlichen Recht.

Aus dem Europarecht werden künftig Kenntnisse etwa über die Vertragsverletzungs- und Vorabentscheidungsverfahren erwartet, im Strafrecht muss man sich mit Amtsdelikten auskennen und im Öffentlichen Recht mit dem Versammlungsrecht – letzteres aber nur im Überblick. Im Zivilrecht kämen unter anderem weitere Bereiche des internationalen Privatrechts hinzu.

Das Jurastudium soll laut Entwurf aber nicht nur internationaler und mit deutlich mehr europäischem Bezug gestaltet werden. Man wolle auch die Harmonisierungsanstrengungen im bundesweiten Vergleich berücksichtigen, heißt es darin. Mit anderen Worten: In NRW könnte beispielsweise nicht nur wie bisher die Grundschuld, sondern auch die Hypothek Thema im Examen werden – wie in vielen anderen Bundesländern auch.

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