Diskriminierungsvorwurf in München

Jura­fa­kultät der LMU dis­tan­ziert sich von Semina­ran­kün­di­gung

von Luisa BergerLesedauer: 4 Minuten

An der LMU sorgt eine Seminarankündigung zum Arbeitsrecht für Aufsehen. Die zu diskutierenden Rechtsfragen darin seien diskriminierend und herablassend formuliert worden. Nun distanziert sich das Professorium von den Passagen seines Kollegen.

Seit einigen Tagen brodelt es an der juristischen Fakultät der LMU München. Anlass ist die Ausschreibung eines Seminars mit dem Titel "Liebschaften am Arbeitsplatz". In diesem soll es um Rechtsprobleme gehen, die mit zwischenmenschlichen Beziehungen in Unternehmen einhergehen. Hierzu verfasste der das Seminar ausschreibende Prof. Dr. Volker Rieble, Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht und Siftungsvorstand* am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) in München, einige Fragestellungen, über die im Seminar debattiert werden sollte.

Insbesondere für die Formulierungen "Darf frau sich 'hochschlafen', also eine Einstellung oder Beförderung mit Sex erkaufen?" und "Was ist 'Machtmißbrauch' rechtlich (Fall Reichelt, jedenfalls in der Skandalisierungs-Wahrnehmung)?" erntete Rieble innerhalb kürzester Zeit Kritik. 

Die Jurafachschaft der LMU schilderte auf LTO-Nachfrage, dass die so formulierte Ausschreibung schon einen Tag nach Veröffentlichung das Thema Nummer Eins an der juristischen Fakultät gewesen sei. Die Formulierungen, die Rieble wählte, würden von vielen als frauenfeindlich und herablassend wahrgenommen.

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Fakultätskollegium findet deutliche Worte

Nun positionierte sich das Professorium, dem auch die Dekanin, der Studiendekan und die Frauenbeauftragte der Universität angehören, klar gegen die so formulierte Seminarankündigung. Die Formulierungen seien diskriminierend, unangemessen und abstoßend.

Durch die Verwendung der Formulierung "frau" lege der Text nahe, allein Frauen versuchten, sich über sexuelle Beziehungen Vorteile zu verschaffen, und dies allein aus eigenem Antrieb. Zudem greife Rieble mit dem Fall Reichelt eine aktuelle Diskussion in tendenziöser und verzerrender Weise auf. Hierdurch reproduziere er den Vorbehalt, wonach Frauen, die sich gegen sexuelle Übergriffe zur Wehr setzen, häufig dramatisierten und übertrieben empfindlich reagierten. 

"Von diesen Passagen, die unseres Erachtens als Geschlechterdiskriminierung und als Geringschätzung von Missbrauchsopfern empfunden werden, distanzieren wir uns ausdrücklich", hält das Professorium in seiner Stellungnahme fest.

Rieble: "Ich verachte niemanden"

Bereits einen Tag nach Veröffentlichung der Seminarausschreibung in ihrer ursprünglichen Form war Rieble von der Fakultätsleitung aufgefordert worden, die Formulierungen in seiner Seminarankündigung zu entschärfen. Daraufhin änderte Rieble zwar nicht den Wortlaut der Ausschreibung, gleichwohl ergänzte er sie um sechs Hinweise, die seine Position darlegen.

Unter anderem hält er fest: "Ich 'verachte' niemanden. Die studentischen Aktivisten mögen sich fragen, ob sie eigene Vorurteile und Emotionen projizieren."

Zudem sieht Rieble nicht, warum die so formulierte Ausschreibung implizieren würde, dass nur Frauen sexuelle Handlungen einsetzen. Die angegriffene Formulierung beziehe sich lediglich auf das konkrete Beispiel, das er für die Ausschreibung genutzt habe, nämlich den Fall des ehemaligen Chefredakteurs der Bild-Zeitung, Julian Reichelt, in dem die "Beischlafinitiative" von der Frau ausgegangen sei.

Zum Schluss betont er, das Antidiskriminierungsrecht nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gelte nach herrschender Meinung nicht für Meinungs- oder wissenschaftliche Äußerungen. Abstrakte Äußerungen hätten keine geschlechterdiskriminierende Wirkung i. S. d. AGG und seien daher als Wortunrecht nicht verboten.

Diskriminierende Äußerungen unter dem Deckmantel der Wissenschaftsfreiheit?

Rechtlich stellt sich die Frage, ob die Universität bzw. Fakultät hinsichtlich dieser Seminarankündigung gegen Rieble vorgehen könnte.

Einigkeit zwischen der Fakultät und Rieble besteht jedenfalls in dem Punkt, dass es keine rechtliche Handhabe gegen die Äußerungen gibt. Die Frauenbeauftragte der juristischen Fakultät antworte auf eine Anfrage der LMU-Jurafachschaft, dass die Formulierungen unter die Lehrfreiheit fielen. Mehr als zu einer Umformulierung aufzufordern, sei in diesem Fall deshalb nicht möglich.

So sieht es auch Rieble selbst. In der aktualisierten Ausschreibung seines Seminars hält er fest: "Professoren unterliegen keiner Fachaufsicht, insbesondere keiner Sprachaufsicht, erst recht nicht auf unangemessene Wortwahl, Sinnfreiheit oder Langeweile. Die Lehre ist frei. Zur Wissenschaft gehört innovatorische Unruhe; Irritation und Provokation sind zulässige Stilmittel. Nur ein Verstoß gegen Rechtspflichten kann in der Rechtsaufsicht und im Disziplinarverfahren geltend gemacht werden."

Aufgeregte Hühner und dumme Gänse

Neben der Seminarankündigung ist Rieble bereits für seine deutlich ablehnende Haltung zum Gendern in wissenschaftlichen Texten kritisiert worden. Dies gilt vor allem für seine Ausführungen auf der Webseite des ZAAR. Dort erklärt Rieble zum einen, dass die Nennung aller Geschlechter aufgrund wissenschaftlicher Abstraktion nicht notwendig sei. "Insofern ist das Gendern in wissenschaftlichen Arbeiten sinnbefreiter als sonst schon", schreibt er. 

Zum anderen weist er mit provokanten Formulierungen wie "Fürsorglich für aufgeregte Hühner" darauf hin, dass es neben dem generischen Maskulinum auch ein generisches Femininum gebe. Dieses werde im Tierreich etwa bei vielen Vögeln oft verwendet. "Auch der Ganter ist eine Gans, womöglich eine dumme."

Auf LTO-Nachfrage begründet er seine Auffassung bezüglich des Genderns in wissenschaftlichen Ausführungen damit, dass die Texte dadurch nicht mehr lesbar seien. Mit der Verwendung von "frau" anstelle des üblichen "man" als Indefinitpronomen in der kritisierten Seminarausschreibung habe er nun doch einmal gegendert und sich damit einen Spaß erlauben wollen.

* Hier hieß es zunächst, Prof. Rieble sei geschäftsführender Direktor am ZAAR. Diese Information war veraltet.

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