Die juristische Presseschau vom 8. Oktober 2015: Wider­rufs­joker am Ende – Vor­be­hand­lung illegal? – Anle­ger­ver­luste und EZB

08.10.2015

Justiz

BGH – Vorbehandlung zu Eizellspende: Für die in Deutschland verbotene Eizellspende reisen Frauen in Länder ohne solche Verbote, etwa Tschechien. Ein tschechischer Arzt hatte mit der Vergünstigung des Verfahrens geworben, wenn die Frauen die Vorbehandlung mit Hormonen bei einem Arzt in Deutschland durchführen lassen. Ob die Vorbehandlung in Deutschland auch illegal ist und damit die Werbung, muss nun der BGH aufgrund der Klage eines deutschen Gynäkologen klären, berichtet die Welt (Hannelore Crolly).

EuGH zu "Safe Harbour": Rechtsanwältin Julia Dönch erläutert im Interview mit lto.de (Pia Lorenz) die Möglichkeiten von Unternehmen, trotz der Unwirksamkeit des "Safe Harbour"-Abkommens, rechtmäßig personenbezogene Daten aus der EU in die USA zu übermitteln. Die Zeit (Götz Hamann) betrachtet das "Safe Harbour"-Abkommen und seine Geschichte und fragt, warum es immer wieder Richtersprüche braucht, "um die digitale Welt im Sinne der Bürger zu gestalten." Im Schwerpunkt zum Urteil auf verfassungsblog.de diskutieren Rechtsexperten aus Europa und den USA das Urteil. Auch Rechtsanwalt Thomas Gennert bespricht auf dem Handelsblatt Rechtsboard das Urteil und die Folgen.

EuGH – Wohnsitzauflage: Auch lto.de schreibt nun über die Stellungnahme des Generalanwalts Villalón zur Unionsrechtswidrigkeit der Wohnsitzauflage für subsidiär Schutzberechtigte.

OLG München – NSU-Prozess: Die "Alt-Verteidiger" Beate Zschäpes fordern dienstliche Erklärungen der Richter, zu der Frage, wie eine nicht existierende Nebenklägerin zugelassen werden konnte. Das berichtet spiegel.de (Gisela Friedrichsen) in einem Artikel, der sich auch mit den früh schon bestehenden Zweifeln hinsichtlich der vorgelegten Unterlagen befasst sowie weiter andauerndem Zwist zwischen den Verteidigern. Auch SZ (Tanjev Schultz), zeit.de (Tom Sundermann) und taz (Konrad Litschko) berichten. Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, verteidigt im Interview mit der SZ (Anette Rammelsberger) die Nebenklage. Die Querelen im NSU-Prozess dürften nicht dazu führen, das Institut in Frage zu stellen.

LG Braunschweig – VW-Rückabwicklung: Eine Frau, die sich bewusst für einen VW der "Blue Motion"-Reihe entschieden hatte, um umweltfreundlich zu fahren, will sich mit einer Nachrüstung nicht zufrieden geben. Sie will die Rückabwicklung des Kaufvertrages nun gerichtlich durchsetzen und hat Klage beim Landgericht Braunschweig eingereicht, meldet lto.de.

LG Halle – "Fördermittelaffäre": Vor dem Landgericht Halle begann am gestrigen Mittwoch der Prozess um die sogenannte "Dessauer Fördermittelaffäre", berichtet die taz (Michael Bartsch). Die Anklage lautet auf Subventionsbetrug nach § 264 des Strafgesetzbuches mit einer Schadenssumme von zwei Millionen Euro.

VG Berlin zu Rußpartikelfilter: Auch ein nur selten in Betrieb genommenes Diesel-Notstromaggregat muss mit einem Rußpartikelfilter ausgestattet werden, bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin die Ansicht des Bezirksamts. Dass der Einbau teuer sei, genügte dem Gericht nicht, Rußpartikel seien krebserregend, auf die Menge komme es nicht an. Das meldet lto.de.

StA Augsburg – Embryonenspende: Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt gegen das Netzwerk Embryonenspende, berichtet die FAZ (Helene Bubrowski). Das Netzwerk vermittelt eingefrorene Embryonen von Paaren, die sie doch nicht mehr brauchen, an Paare mit Kinderwunsch. Die Verpflanzung einer fremden Eizelle ist in Deutschland verboten, für Embryonen gilt das Verbot nicht. Umstritten ist die Rechtslage bei Zellen, die nach Imprägnation aber vor Kernverschmelzung tiefgefroren wurden.

StA Frankfurt/Darmstadt – Frachtfirmen: Am Mittwoch, haben groß angelegte Durchsuchungen durch die Staatsanwaltschaften Frankfurt und Darmstadt stattgefunden, melden SZ, taz und FAZ. Den Beschuldigten wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Über ein Firmengeflecht sollen sie Dienstleistungen im Bereich Fracht und Gepäckabfertigung angeboten haben, ohne ordnungsgemäße Sozialversicherung der Mitarbeiter und Zahlung von Lohn- und Umsatzsteuer – vermuteter Schaden: mindestens 17,6 Millionen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Oktober 2015: Widerrufsjoker am Ende – Vorbehandlung illegal? – Anlegerverluste und EZB . In: Legal Tribune Online, 08.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17131/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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