Die juristische Presseschau vom 21. Juli 2015: Ver­tei­di­g­er­zwist im NSU-Pro­zess – BVerfG zu Be­treu­ungs­geld – Tri­bu­nal gegen Ex-Dik­ta­tor

21.07.2015

Justiz

BVerfG – Betreuungsgeld: Am heutigen Dienstag verkündet das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes. Die 2013 durch ein Bundesgesetz eingeführte Leistung könnte an einem Kompetenzverstoß scheitern, erklärt die SZ (Wolfgang Janisch/Ulrike Heidenreich). Im Falle der Nichtigkeit könnten die Leistungsbescheide jedoch bestehen bleiben und die Länder die Leistung zudem durch Landesgesetze wiedereinführen. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) habe bereits angekündigt, an der Auszahlung des Betreuungsgeldes festzuhalten, berichtet auch die FAZ (Joachim Jahn).

LG Frankfurt/Düsseldorf - Arcandor: Nach Informationen der SZ (Uwe Ritzer/Georg Wellmann) hat der Arcandor-Insolvenzverwalter Hans-Gerd Jauch Schadensersatzklagen in Höhe von 98 Millionen Euro gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften KPMG und BDO eigereicht. Er wirft ihnen vor, dem Arcandor-Konzern pflichtwidrig Sanierungsfähigkeit bescheinigt zu haben, obwohl der Konzern bereits zahlungsunfähig war. Sie hätten die Risiken nicht ausreichend untersucht und beim Management zu wenig nachgehackt.

EuGH zu Massenentlassungen: Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer bemängelt im Handelsblatt, dass der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung zu Massenentlassungen vom 9. Juli dieses Jahres den europäischen Arbeitnehmerbegriff weitergeführt und einen GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer einordnet habe, was nach § 14 Kündigungsschutzgesetz gerade ausgeschlossen wird. Damit werde bei der Anwendung des KSchG kein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff mehr verwendet.

GBA – NSA: blog.beck.de (Henning Ernst Müller) gibt zu bedenken, dass der Generalbundesanwalt im Falle der Wiederaufnahme der Ermittlungen diese wegen außenpolitischer Motive einstellen könnte. Hans Leyendecker (SZ) meint dagegen, die Bundesanwaltschaft gebe keine gute Figur ab. "Sie prüft sorgfältig, wie sie immer schon in Angelegenheiten von US-Behörden sorgfältig geprüft hat, bevor sie dann am Ende nichts macht."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Juli 2015: Verteidigerzwist im NSU-Prozess – BVerfG zu Betreuungsgeld – Tribunal gegen Ex-Diktator . In: Legal Tribune Online, 21.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16301/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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