Die juristische Presseschau vom 2. Juli 2015: Re­por­ter ohne Grenzen ver­klagt BND – Face­book-Kla­ge ab­ge­lehnt – quä­len­des Examen

02.07.2015

Justiz

EuGH zu Weservertiefung: Die Wasserrahmenrichtlinie der EU verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, Vorhaben zu versagen, die die Wasserqualität schiffbarer Flüsse verschlechtern können – es sei denn, eine Ausnahme liegt vor. Dies entschied der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts. Im Ausgangsfall hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland gegen die genehmigte Vertiefung der Weser geklagt. Das BVerwG wird nun darüber entscheiden müssen, ob hier eine Ausnahme greift. SZ (Peter Burghardt), FAZ (Carsten Germis/cmu.) und Badische Zeitung (Christian Rath) berichten.

BVerfG zu Mindestlohngesetz: Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz als unzulässig abgewiesen. Unter anderem hatten 14 ausländische Transportunternehmen geklagt, die auch in Deutschland tätig sind. Dies meldet die taz. lto.de resümiert auch kurz die Punkte, zu denen sich das BVerfG inhaltlich äußerte.

OLG Hamburg zu YouTube/GEMA: YouTube ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die dort gespeicherten Informationen zu überwachen. Wenn das Videoportal allerdings auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wird, muss es die betroffenen Inhalte unverzüglich sperren. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamburg und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Hamburg. Im vorliegenden Fall wollte die GEMA zwölf Musiktitel auf YouTube wegen Rechtsverletzungen sperren lassen. zeit.de verweist zudem kurz auf die Entscheidung des Landgerichts München I im Fall GEMA versus YouTube. Auch spiegel.de berichtet.

LG München I zu Youtube/GEMA: Das Landgericht München I hat am vergangenen Dienstag eine Schadensersatzklage von GEMA gegen YouTube abgewiesen, meldet jetzt auch spiegel.de. YouTube sei, laut Gericht, ein sogenannter "Hostprovider" und nicht unmittelbar für die durch die Nutzer hoch geladenen Inhalte verantwortlich – eine Gebührenpflicht entfalle daher.

OLG München – NSU: Reinhard G., Beamter beim Brandenburgischen Verfassungsschutz, sagte im NSU-Prozess über den von ihm betreuten V-Mann Carsten Sz. ("Piatto") als Zeuge aus. Er gab allerdings an, die meisten Fragen wegen Erinnerungslücken nicht beantworten zu können. Dies teilen die taz (Konrad Litschko) und spiegel.de mit.

LG München I – Deutsche Bank: Der Richter am Oberlandesgericht München Guido Kotschy hatte das Verfahren im Fall Kirch geführt, nun sagt er als Zeuge im Strafprozess gegen Top-Manager der Deutschen Bank vor dem Landgericht München I aus. Von Kotschys Aussage könnte abhängen, ob die fünf Angeklagten verurteilt werden. SZ (Stephan Radomsky) und FAZ (Joachim Jahn) schildern die Zeugenbefragung durch die Verteidigung, bei welcher Kotschy sich wohl "angriffslustig" zeigte.

LG Lüneburg – Auschwitz-Prozess: Der Angeklagte Oskar Gröning hat im Prozess vor dem Landgericht Lüneburg erneut seine Mitschuld an den Morden in Auschwitz betont. Mit seiner Tätigkeit im Konzentrationslager habe er dazu beigetragen, "dass das System Auschwitz funktionierte". Dies schreiben die SZ (Hans Holzhaider) und die taz (Andreas Speit). Die BerlZ (Christian Bommarius) schildert die Zeugenaussage einer Überlebenden und warum es sich bei den Einlassungen des Angeklagten nicht um ein Schuldgeständnis im juristischen Sinne handele.

StA Frankfurt (Oder) – "Maskenmann"-Prozess: Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) hat begonnen, die Zeugenaussagen im "Maskenmann"-Prozess auf Falschaussagen hin zu überprüfen, meldet spiegel.de.

Anzeige wegen BND-Spionage: Der österreichische Grünen-Abgeordnete Peter Pilz hat seine Anzeige wegen der Spionageaktivitäten des Bundesnachrichtendienstes nun auch auf Frank-Walter Steinmeier (SPD) und Thomas de Maizière (CDU) erweitert, weiß spiegel.de (Gerald Traufetter).

Porträt Johannes Masing: Das Bundesverfassungsgericht wird kommenden Dienstag über die Klage gegen das BKA-Gesetz verhandeln. Der Verfassungsrichter Johannes Masing ist Berichterstatter in diesem Verfahren. Aus diesem Grund widmet die Zeit (Heinrich Wefing) ihm ein ausführliches Porträt unter dem Titel "Prof. Freiheit". Dieses reicht von seinem akademischen Werdegang bis zu seinem Verfassungsverständnis, welches wohl auch in die Entscheidung zum BKA-Gesetz einfließen wird.

DFB-Sportgerichte – Ineffektive Geldstrafen: Fußballvereine des Deutschen Fußball-Bunds haften im Stadionbereich verschuldensunabhängig für ihre "Mitglieder, Anhänger und Zuschauer" – Höhe und Häufigkeit der Verbandsstrafen nehmen zu. lto.de (Marcel Schneider) erläutert die Zwickmühle der Vereine in solchen Fällen und warum die vom DFB beabsichtigte Abschreckungswirkung solcher Verbandsstrafen nicht wie geplant greift.

BVerfG zu § 175 StGB: Als "Schandurteil von Karlsruhe" bezeichnet der Rechtshistoriker Benjamin Lahusen in der Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1957. Die Karlsruher Richter hatten zwei Verfassungsbeschwerden gegen den damaligen § 175 des Strafgesetzbuchs, welcher Geschlechtsverkehr unter Männern kriminalisierte, abgelehnt. Der Beitrag erläutert ausführlich die historische Entwicklung der Rechte männlicher Homosexueller in Deutschland.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Juli 2015: Reporter ohne Grenzen verklagt BND – Facebook-Klage abgelehnt – quälendes Examen . In: Legal Tribune Online, 02.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16065/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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