Die juristische Presseschau vom 5. Februar 2016: Reform­be­dürf­tige ZPO / Pri­vate Sport­wet­t­an­ge­bote erlaubt / Ver­zö­ge­rungs­taktik im NSU-Pro­

05.02.2016

Justiz

EuGH zu Sportwetten: Private Vermittler von Sportwetten dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht strafrechtlich verfolgt werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof; die "Experimentierklausel" des Glücksspielstaatsvertrags, welche ein Konzessionsverfahren für private Vermittler vorsah, sei gescheitert und habe damit die unionsrechtlichen Defizite des Staatsmonopols nicht aufgelöst. Die SZ (Wolfgang Janisch/Jan Willmroth) erläutert die rechtliche Grauzone privater Sportwetten – die EU-Kommission erwäge ein Vertragsverletzungsverfahren.

OLG München zu Unterhalt für behindertes Kind: Die Eltern eines Mädchens mit Trisomie 21 haben keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Frauenärzte, die die Schwangerschaft begleiteten. Dies entschied das Oberlandesgericht München – der Embryo habe keine Auffälligkeiten gezeigt, die Ärzte hätten die Eltern also nicht aufklären können. Die Kläger gaben an, dass sie das Kind nicht bekommen hätten, hätten sie von der Behinderung gewusst. Die Welt (Sarah Maria Brech) und FAZ fassen den Fall zusammen.

OLG München – NSU: Nachdem Ralf Wohllebens Verteidigung angekündigt hatte weitere Befangenheitsanträge zu stellen, unterließ sie dies doch – allerdings ohne Begründung und nach einer zweistündigen Unterbrechung. spiegel.de (Gisela Friedrichsen) schreibt, die Anträge Beate Zschäpes und Ralf Wohllebens entwickelten sich zur "Prozessbremse". Dies sieht die SZ (Annette Ramelsberger) ebenso und informiert darüber, dass Wohllebens Verteidigung angibt, Carsten S. habe eine eigenständige Rolle im NSU gespielt.

LG Kiel – SS-Funkerin: Vor dem Landgericht Kiel könnte es unter Einschränkungen zu einem Strafverfahren gegen eine ehemalige SS-Funkerin kommen, da ein ärztliches Gutachten ihre Verhandlungsfähigkeit nicht generell ausschließe. Das Gericht prüft, ob das Hauptverfahren eröffnet werde, melden die Welt (Per Hinrichs - erweiterte Onlinefassung) und die SZ.

LG Verden – Revision wegen Familiendrama: Im Fall der verhungerten Frau hat die Verteidigung von Tochter und Mann des Opfers Revision eingelegt. Sie argumentiert, es habe "kein gelebtes Familienleben" gegeben und die Frau habe keinen Arzt sehen wollen, meldet ndr.de.

Saarland – schnellere Strafverfahren: Die FAZ (Justus Bender/Timo Frasch) stellt die Maßnahmen vor, mit denen das Saarland während der Fastnachtstage schnellere Strafverfahren gewährleisten will. Sollten sich die Schnellverfahren bewähren, könnten sie auch bei Risikofußballspielen zur Anwendung kommen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Februar 2016: Reformbedürftige ZPO / Private Sportwettangebote erlaubt / Vergerungstaktik im NSU-Pro­ . In: Legal Tribune Online, 05.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18344/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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