Die juristische Presseschau vom 15. Februar 2022: CAS hilft Eis­kunst­läu­ferin / Begrün­dungspf­licht für BVerfG? / "NSU 2.0"-Pro­zess beginnt

15.02.2022

Der CAS lässt Kamila Walijewa trotz positiver Dopingprobe bei Olympia antreten. Bremens Justizsenatorin will begründungslose Nichtannahmen durch BVerfG beenden. In Frankfurt beginnt der Strafprozess zu "NSU 2.0"-Drohungen.

Thema des Tages

CAS zu Kamila Walijewa: Einer Eilentscheidung des Internationalen Sportgerichtshofes CAS zufolge darf die 15-jährige russische Eiskunstläuferin Kamila Walijewa bei Olympia im Einzelwettbewerb starten – obwohl vor wenigen Tagen bekannt wurde, dass eine Dopingprobe Walijewas bei den russischen Meisterschaften vor sechs Wochen positiv war. Die vorübergehende Suspendierung Walijewas war durch Russlands Anti-Doping-Behörde aufgehoben worden. Der CAS lehnte Einsprüche dagegen nun ab. Zur Begründung hieß es, dass Walijewa als Unter-16-Jährige eine "geschützte Person" sei und der Kodex der Welt-Antidopingagentur (Wada) keine eindeutige Antwort gebe, ob und wie man "geschütze Personen" provisorisch sperren könne oder müsse. Die Athletin sei für die verzögerte Doping-Prüfung der russischen Meisterschaften (durch ein schwedisches Labor) nicht verantwortlich, habe dadurch aber Rechtschutzmöglichkeiten verloren. Ihr nun einen Start zu verweigern, könne "irreparablen Schaden" anrichten. Der CAS betonte jedoch, dass es noch keine Entscheidung darüber gebe, wie ein Herzmedikament in den Körper einer 15-Jährigen komme oder wie sie dafür zu bestrafen sei. Auch die Medaillenvergabe werde bis zur endgültigen Entscheidung aufgeschoben. Es berichten SZ (Johannes Aumüller/Johannes Knuth), spiegel.de (Peter Ahrens) und taz (Andreas Rüttenauer)

Barbara Klimke (SZ) meint, nun stehe der Sport an einem Punkt, an dem er niemals habe landen wollen. Nur weil sie noch 15-jährig sei, dürfe Waljiewa weiter antreten. Es sei ein absurdes Schauspiel. Offen zutage tretende Missstände wie Russlands flächendeckende Manipulationen und Betrügereien hätten weder das Internationale Olympische Komitee noch die Wada mit der nötigen Härte verfolgt. In einem gesonderten Kommentar meint Andreas Rüttenauer (taz), statt über einen russischen Ausschluss vom Weltsport müsse man über den Sport als Gefahrenraum für Heranwachsende sprechen. Es brauche sichere Räume und Ansprechpartner, an die sich Betroffene wenden können. 

Rechtspolitik

BVerfG: Die Justizsenatorin von Bremen, Claudia Schilling (SPD), fordert als Reaktion auf den Böhmermann-Beschluss letzte Woche eine Begründungspflicht für Nichtannahmeentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Dazu müsste § 93d Abs. 1 Satz 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) geändert werden. Im Gegenzug solle das Gericht personell gestärkt werden. Dies wolle sie zum Thema der nächsten Justizministerkonferenz machen. Über den Vorschlag berichtet LTO (Eckhard Stengel) und schildert bisherige erfolglose Vorstöße zur Wiedereinführung der 1993 abgeschafften Begründungspflicht.

Corona – Maßnahmen: Die Bundesregierung schlägt weitreichende Öffnungen bei den Pandemiemaßnahmen bis Ende März vor. Demnach sollen zunächst private Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmenden ermöglicht werden und Einschränkungen des Zugangs zum Einzelhandel wegfallen. Ab 4. März soll für die Gastronomie wieder die 3G-Regelung und für Clubs die 2G-plus-Regel gelten. Ab dem 20. März sollen "alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen" entfallen. Die entsprechende Beschlussvorlage für die Bund-Länder-Konferenz an diesem Mittwoch stellen SZ (Constanze von Bullion u.a.), FAZ (Heike Schmoll), Hbl (Martin Greive/Frank Specht) und spiegel.de vor. 

Reinhard Müller (FAZ) sieht in der schrittweisen Aufhebung von nicht mehr nötigen Einschränkungen "eine Selbstverständlichkeit". Wichtig sei die Betonung des Spielraums, den die Länder haben, da echter Föderalismus Freiheit schaffe. Malte Kreutzfeldt (taz) hält die Pläne für nachvollziehbar. In den nächsten Wochen sei mit einer deutlichen Entspannung der Lage zu rechnen. Die Maßnahmen, die wohl als Erstes aufgehoben würden, erschienen ohnehin zweifelhaft, seien sie doch entweder kaum bekannt oder wenig effektiv. 

GbR: Der Rechtsanwalt Niels George schreibt im Hbl über das zum 1. Januar 2024 in Kraft tretende modernisierte Personengesellschaftsrecht. Dieses verändere insbesondere das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ab 2024 werde es eine registrierte rechtsfähige GbR geben, die sogenannte "eGbR". Zudem könnten GbRs nur noch Grundstücke erwerben und veräußern, wenn sie im Gesellschaftsregister eingetragen sind. Für bereits bestehende Grundstücks-GbRs entstehe so faktisch ein Eintragungszwang.

Gewerbesteuer: SPD und Grüne sprechen sich laut SZ (Ramona Dinauer u.a.) für eine Anhebung des Mindesthebesatzes der Gewerbesteuer aus. Auswüchse in den deutschen Gewerbesteueroasen sollten bekämpft werden. Die FDP sieht es hingegen als Aufgabe der Bundesländer und des Fiskus, mit mehr und besseren Kontrollen Steuerdumping zu unterbinden. Bund und Länder beraten derzeit auf Fachebene, wie sich mehr Steuergerechtigkeit herstellen ließe. 

In einem separaten Interview mit der SZ (Ramona Dinauer u.a.) erläutert Rechtsprofessor Henning Tappe, was die Politik gegen Steueroasen tun kann. Zwar sei es gut, wenn Finanzämter strenger prüfen, ob in einem Ort angesiedelte Firmen dort auch wirklich ansässig sind. Es müsse aber zudem rechtlich nachgeschärft werden, was als steuerlich anerkannte Betriebsstätte gilt und was nicht. Eine Anhebung der Untergrenze für die Gewerbesteuer sei verfassungsrechtlich problematisch. Stattdessen könne am kommunalen Finanzausgleich angesetzt werden.

Verfassungstreue in der Justiz: Der CDU-Landeschef von Niedersachsen, Bernd Althusmann, hat sich als Konsequenz aus der Causa Jens Maier dafür ausgesprochen, künftig neben der Polizei regelhaft auch Richter:innen und Staatsanwält:innen vor der Einstellung auf ihre Verfassungstreue hin zu prüfen. Eine entsprechende Änderung des Richtergesetzes solle noch in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht werden. Der niedersächsische SPD-Politiker Ulich Watermann findet dies indes "überzogen". Es gebe das Disziplinarrecht, um gegebenenfalls gegen Richter:innen und Staatsanwält:innen vorzugehen. LTO berichtet.

Paritätsgesetz Bremen: taz-nord (Eiken Bruhn) berichtet über ein Gutachten des Rechtsprofessors Matthias Strauch. Er geht davon aus, dass ein Bremer Paritäts-Gesetz, das für Wahlen nur Parteien zulässt, deren Wahllisten nach Geschlecht quotiert sind, auch in Bremen am Verfassungsgericht scheitern würde. Ein Paritätsgesetz widerspreche dem Grundsatz freier und gleicher Wahl, schränke es doch die freie Kandidatenfindung von vornherein ein. Zulässig sei es dagegen, auf dem Wahlzettel auf das "Ungleichgewicht der Geschlechter" hinzuweisen. 

Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken: Die FAZ (Corinna Budras/Hendrik Kafsack) fragt anlässlich des Twitter-Rückzugs der CDU-Politikerin Karin Prien, ob neue Regeln etwas an der Kommunikation im Internet ändern können. Eine Veränderung könne insbesondere die geplante EU-Verordnung für digitale Dienste (DSA) bringen. Diese setze europaweit Standards für Digitalkonzerne und werde etwa das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz ersetzen. Die DSA-Verordnung werde Dienste u.a. zur Einrichtung von Meldewegen verpflichten. Zudem müssten Dienste jährlich prüfen, ob von ihnen eine Gefahr für die Gesellschaft oder die Demokratie ausgeht. 

Justiz

LG Frankfurt/M. – NSU 2.0: Am morgigen Mittwoch beginnt vor dem Landgericht Frankfurt/M. der Prozess gegen Alexander Horst M., der knapp drei Jahre lang unter dem Pseudonym "NSU 2.0" Drohschreiben an Politiker:innen, Anwält:innen und Journalist:innen versendet haben soll. Es bestehen jedoch Zweifel an der Einzeltäterthese der Staatsanwaltschaft. So gab es vor dem ersten Schreiben an die NSU-Opferanwältin Seda Başay-Yıldız insgesamt 17 Abfragen zu ihrer Person in drei Polizeidatenbanken. Zudem hat keiner der befragten Frankfurter Polizeibeamten von fingierten Anrufen berichtet, über die Alexander Horst M. laut Anklage die privaten Daten der Opfer erlangt haben soll. Es berichten die taz (Konrad Litschko) sowie die SZ (Annette Ramelsberger) in einer Seite-Drei-Reportage. Ihr zufolge bestehen starke Indizien für die Beteiligung eines 33-jährigen Polizeikommissars. 

EuGH zu nationalen Verfassungsgerichten: Die Assistenzprofessoren Paweł Filipek und Maciej Taborowski erläutern auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) ausführlich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Ende des vergangenen Jahres zur richterlichen Unabhängigkeit gegenüber dem rumänischen Verfassungsgericht. Der EuGH hatte entschieden, dass die Rechtsprechung nationaler Verfassungsgerichte andere nationale Gerichte nicht bindet, wenn die Verfassungsgerichte gegen Unionsrecht verstoßen. 

BVerfG zu Künast/Facebook: Der Rechtswissenschaftler Tim Wihl bespricht auf dem Verfassungsblog die Künast-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Kammer grenze nicht nur schriftliche Medien scharf vom "Wirtshausgespräch" ab, sondern attestiere Politiker:innen auch im Gegensatz zu anderen öffentlichen Personen einen besonderen Schutzbedarf – was nicht überzeugen könne. Der Autor beschreibt die generelle Linie des Gerichts als eine der fortschreitenden liberalen Zivilisierung, also einer stärkeren Selbstbeschränkung des Einzelnen. Zugleich lasse der Beschluss eine gewisse, professionstypische Abneigung gegen Emotionen "Hass" und Stimmungen erkennen. 

OLG Frankfurt/M. – Franco A.: Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr gegen den unter Terrorverdacht stehenden früheren Bundeswehroffizier Franco A. erlassen. Er steht seit Mai 2021 wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vor Gericht. Bei einer Polizeikontrolle habe er "als Beweismittel in Betracht" kommende Gegenstände mit sich geführt. Dabei könnte es sich um Unterlagen für eine mögliche Flucht gehandelt haben. Es berichten SZ (Annette Ramelsberger), FAZ (Katharina Iskandar/Anna-Sophia Lang), taz (Sebastian Erb) und spiegel.de

In einem gesonderten Kommentar meint Annette Ramelsberger (SZ), bislang sei der Fall Franco A. den Richter:innen des Frankfurter Oberlandesgerichts zu unglaublich erschienen, um ihn richtig ernst zu nehmen. Nun aber habe sich der Wind gedreht und sei das Gericht unnachsichtiger geworden. Franco A. habe sich im Gerichtssaal nachhaltig entlarvt.

LSG Nds-Bremen zu Elterngeld: Laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen darf eine Mutter bei der Elterngeldberechnung nicht benachteiligt werden, wenn sie wegen einer Schwangerschaft keine neue Beschäftigung bekommen kann. Abzustellen sei wegen des verfassungsrechtlichen Schutzauftrages werdender Mütter auf die vergangenen zwölf Arbeitsmonate, nicht auf die exakt zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Der Gesetzgeber habe den Fall von abhängigen Kettenbeschäftigungen übersehen, in dem eine neue Beschäftigung aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht in Betracht komme. Es berichten FAZ (Marcus Jung) und LTO.

VG Köln – AfD und Verdachtsfall: Im Vorfeld der für den 8. und 9. März geplanten Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln zählt die taz (Gareth Joswig) Entwicklungen auf, die für eine Bestätigung der Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz sprechen, die gesamte AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einzustufen.

LG München II zu Tötung wegen Umzugswünschen: Das Landgericht München II hat einen 68 Jahre alten Mann wegen Totschlags zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Er habe sich über die unablässigen Umzugswünsche seiner Ehefrau geärgert und sie aus Zorn spontan erwürgt. Es berichtet spiegel.de.

ArbG Stuttgart zu elektronischem Rechtsverkehr für Verbände: Das Arbeitsgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Übermittlung eines elektronischen Dokuments durch einen Syndikusrechtsanwalt über dessen besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) auch dann wirksam ist, wenn zur Prozessvertretung nur der Verband und nicht speziell dieser Verbandsjurist bevollmächtigt wurde. Es berichtet beck-community (Christian Rolfs)

e-Akte: Künftig arbeiten die Zivilsenate des Kölner Oberlandesgerichts laut LTO nur noch mit elektronischen Akten. Neue Zivilsachen werden nur noch in digitaler Form geführt. Das OLG Köln ist damit das erste der drei nordrhein-westfälischen Oberlandesgerichte, das die Einführung der e-Akte abschließen konnte. 

Recht in der Welt

Österreich – Corona-Impfpflicht: Der österreichische Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat angekündigt, die gerade in Kraft getretene allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus wieder auszusetzen, wenn sich ein Expertenrat für die Aussetzung ausspreche. Es sei nicht der Sinn des Gesetzes gewesen, eine Zwangsmaßnahme zu setzen. Bisher gibt es diesen Expert:innen-Rat allerdings noch nicht. Es berichten FAZ (Stephan Löwenstein), SZ (Cathrin Kahlweit) und LTO.

Österreich – Missbrauchskomplex Münster: Ein 25-jähriger Deutscher ist laut spiegel.de in Österreich wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Klagenfurter Landgericht beschloss zudem seine Einweisung in eine Anstalt für "geistig abnorme Rechtsbrecher". Der Mann hatte zugegeben, sieben Kinder missbraucht zu haben, darunter seinen Sohn. Die Taten waren im Zusammenhang mit dem Missbrauchskomplex Münster bekannt geworden.

Tunesien – Oberster Justizrat: Philipp Bremer (Konrad-Adenauer-Stiftung) berichtet in einem Beitrag für FAZ-Einspruch über Pläne des tunesischen Präsidenten Kais Saied, den Obersten Justizrat und damit das höchste juristische Gremium des Landes, auflösen zu wollen. Das Gremium hatte als große Errungenschaft für die Rechtstaatlichkeit gegolten und als Eckpfeiler auf dem Weg zu einer unabhängigen tunesischen Justiz. Mit der Auflösung ziehe der Präsident die gesamte Macht der Judikative an sich. Die Gewaltenteilung sei nun endgültig aufgehoben. 

Indien – Kopftuchstreit: Die taz (Natalie Mayroth) schreibt über einen Kopftuchstreit in Südindien. Eine Oberschule hatte Schülerinnen mit islamischer Kopfbedeckung den Zugang zum Klassenzimmer verweigert. Diese wiederum klagten und sehen ihre Ausbildung gefährdet, wenn sie mit Kopfbedeckung nicht in den Unterricht dürften. 

Sonstiges

Sitzblockaden: Rechtswissenschaftler Tim Wihl schreibt auf LTO eingehend über die Legalität von Sitzblockaden. Die Sitzblockade sei eine Protestform von höchsten demokratischen Weihen. Die Nötigung als der zentrale Tatbestand sei bei einer Blockade in den meisten Fällen im Ergebnis nicht rechtswidrig und bleibe damit straflos. Denn die Blockade sei nicht "verwerflich" im Sinne des § 240 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB), wenn die Versammlungsfreiheit durchgreife. Das Bundesverfassungsgericht fordere mit Blick auf die Rechtfertigung eine Abwägung der betroffenen Grundrechtsinteressen, deren Ausgang schwer zu prognostizieren sei. 

Verbraucherverträge: Die SZ (Simon Groß) berichtet über Anlaufschwierigkeiten bei der im vergangenen Dezember in Kraft getretenen Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Dadurch wurde es Verbrauchern unter anderem ermöglicht, stillschweigend verlängerte Verträge mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Telefonanbieter suchen nun jedoch nach Möglichkeiten, ihre Kunden nicht aus den Verträgen zu entlassen und verwehren die Kündigung mit einmonatiger Frist. 

Das Letzte zum Schluss 

Unfrohes Jubiläum: Ein 66-jähriger Mann ist pünktlich zum vierzigjährigen Jubiläum mit seinem gefälschten Führerschein aufgeflogen. Jetzt wird gegen ihn wegen Urkundenfälschung und Missbrauchs von Ausweispapieren ermittelt. spiegel.de berichtet. 

 

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lto/jng

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Februar 2022: CAS hilft Eiskunstläuferin / Begründungspflicht für BVerfG? / "NSU 2.0"-Prozess beginnt . In: Legal Tribune Online, 15.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47538/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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