Debatte in Niedersachsen: Ver­fas­sung­s­t­reue von Rich­tern über­prüfen?

14.02.2022

Wer sich bei der Polizei bewirbt, wird mit einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz überprüft. Niedersachsens CDU-Chef fordert eine solche Überprüfung nun auch für die Justiz, insbesondere für Richterinnen und Richter.

Der Vorschlag von Niedersachsens CDU-Landesschef Bernd Althusmann, künftig neben der Polizei auch Richterinnen und Richter auf ihre Verfassungstreue hin zu prüfen, stößt bei der SPD des Landes auf Skepsis. Es sei richtig, Polizeibewerberinnen und -bewerber mit einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz zu überprüfen, sagte der niedersächsische SPD-Fraktionsvize und Innenpolitiker Ulrich Watermann dem Politikjournal Rundblick am Montag. "Das jetzt auch auf Richter und Staatsanwälte zu übertragen, finde ich aber überzogen, es zeugt von ziemlich viel Aktionismus." Der Landtag berät über eine Gesetzesinitiative, die eine Regelüberprüfung für Polizisten vorsieht.

Zuvor hatte Althusmann eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz auch im Falle der Justiz vorgeschlagen. "Extremisten haben weder in der Polizei noch in der Justiz etwas zu suchen. Sie dürfen erst gar nicht angestellt werden", sagte er der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom Samstag. Der CDU-Politiker, der auch Landeswirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident ist, kündigte an, dass eine entsprechende Änderung des Richtergesetzes noch in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht werden solle. 

Anlass für das Vorhaben ist dem Bericht zufolge der Fall des ehemaligen sächsischen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier, der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft wird. Maier will nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag im Herbst wieder in die Justiz zurückkehren. Früher war er als Richter am Landgericht Dresden tätig.

SPD: Disziplinarrecht ausreichendes Instrument

Watermann sagte dem Rundblick, im Falle von Richtern und Staatsanwälten gebe es "andere Mittel", gegen jene vorzugehen, die den Boden des Grundgesetzes verließen - das Disziplinarrecht. Der FDP-Justizpolitiker Marco Genthe sagte dem Politikjournal, er könne sich "eine allgemeine Abfrage für Richter und Staatsanwälte vorstellen", betonte aber, dass es eine Gewissensprüfung nicht geben dürfe.

Seit Jahren berät die Koalition über gesetzliche Verschärfungen - gerade mit Blick auf Rechtsextreme, die in den öffentlichen Dienst gehen wollen. Die niedersächsische CDU setzt sich dafür ein, mit der Regelabfrage beim Verfassungsschutz die Überprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst zu verschärfen. 

Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza begrüßte Althusmanns Vorstoß. Der Rechtsstaat sei elementare Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens, der Justiz komme dabei eine herausgehobene Stellung zu, sagte die CDU-Politikerin. "Die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes im Rahmen des Einstellungsverfahrens zu nutzen, ist ein wichtiger Schritt, um die Justiz und die Gesellschaft auch in der Zukunft vor demokratiefeindlichem Gedankengut zu schützen", betonte Havliza.

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Debatte in Niedersachsen: Verfassungstreue von Richtern überprüfen? . In: Legal Tribune Online, 14.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47533/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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