Die juristische Presseschau vom 10. Dezember 2013: Gelinktes Landgericht – Kontrolle bei der Organverteilung - Drogenpost von der Staatsanwaltschaft

10.12.2013

Recht in der Welt

Ägypten – Prozess gegen Muslimbrüder: Am Montag hat in Ägypten ein Verfahren gegen Mohammed Badie, der geistige Führer der Muslimbruderschaft, und 14 Mitangeklagte begonnen, denen Anstiftung zur Gewalt zur Last gelegt wird. Wie die SZ (Sonja Zekri) berichtet, zeichneten staatliche Medien, die einzig aus dem Gerichtssaal berichteten, das Bild eines Unbeeindruckten, der sich und die Muslimbruderschaft als Leidtragende einer verbrecherischen Regierung darstellte.

Russland – Chodorkowskij: Nach Bericht FAZ (Reinhard Veser) auf Seite Drei nehmen die russischen Behörden im dritten Verfahren gegen den Oligarchen Chodorkowskij nun Juristen und Wirtschaftsfachleute ins Visier, die 2011 im Auftrag des Menschenrechtsrates des damaligen Präsidenten Medwedjew Gutachten zum Urteil des zweiten Chodorkowskij-Prozesses verfasst haben. Darunter sei auch der deutsche Professor Otto Luchterhandt, gegen den das russische Ermittlungskomitee Ende Mai ein Rechtshilfeersuchen an Deutschland gestellt hat. Luchterhandt, der sich seit den sechziger Jahren mit sowjetischem und russischem Recht befasst und international hohes Ansehen genießt, wage sich nun nicht mehr nach Russland.

Sonstiges

Syndikusanwälte: Im Rahmen einer Themenwoche zu Unternehmensjuristen befasst sich lto.de (Johanna Strom) mit dem Status des Syndikus. Die berufsrechtliche und berufspolitische Diskussion tue sich seit jeher schwer mit der Behandlung dieses Mischwesens, das einerseits in ständigem Beschäftigungsverhältnis zu einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber steht und andererseits als frei praktizierender Anwalt bei der Anwaltskammer zugelassen ist. Neben der Kernfrage, ob der Unternehmensjurist auch in seiner Tätigkeit für das Unternehmen "anwaltlich" tätig sein kann, befasst sich der Beitrag mit Problemen bei der Fachanwaltszulassung sowie der Rentenversicherung.

Das Letzte zum Schluss

Drogensendung an Rocker: Eine Verwechslung der besonderen Art hat sich die Staatsanwaltschaft Oldenburg geleistet. Aufgrund eines Zahlendrehers in der Herausgabeverfügung übersandte sie dem Mitglied eines Rockerclubs statt seiner gestohlenen Taschenuhr ein Päckchen Haschisch und Amphetamine. Der hatte dafür allerdings keine Verwendung: Wie sueddeutsche.de berichtet, ging er gemeinsam mit seinen Kumpels zur Behörde und gab die Drogen ab.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/js

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Dezember 2013: Gelinktes Landgericht – Kontrolle bei der Organverteilung - Drogenpost von der Staatsanwaltschaft . In: Legal Tribune Online, 10.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10303/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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